Bisher 1.700 Strafen im Kontext von Cannabis verändert

Kritiker der Cannabis-Teillegalisierung trugen ein Argument immer
wieder vor - das entsprechende Gesetz überlaste die Justiz. Aus Sicht
der Linken hat sich das in der Praxis nicht bestätigt.

Dresden (dpa/sn) - Seit der Teillegalisierung von Cannabis sind in
Sachsen rund 1.700 Strafen wegen Verstößen erlassen oder neu
festgesetzt worden. Das ergab eine Kleine Anfrage von Linke-Politiker
Rico Gebhardt im Sächsischen Landtag. «Die Justiz hat pünktlich
geschafft, was laut CDU unmöglich war», zog Gebhardt ein Fazit und
spielte damit auf strikte Vorbehalte der Union gegen das
Cannabis-Gesetz an. 

Knapp 700 Menschen profitieren von Cannabis-Amnestie

«Bis Ende 2024 profitierten mindestens 699 Beschuldigte, gegen die
eine Strafvollstreckung bereits begonnen hatte, von der sogenannten
Cannabis-Amnestie. Ihnen wurde eine bereits verhängte Strafe
erlassen», betonte Gebhardt. In mindestens 1.017 Fällen hätten
Staatsanwaltschaften die gerichtliche Neufestsetzung der Strafe
beantragt. Überwiegend habe das wohl zu Strafermäßigungen geführt.
 

Justiz hat rund 29.200 Verfahren geprüft

Gebhardt zufolge sind die Zahlen möglicherweise sogar höher, da eine
abschließende Statistik nicht geführt wird. Deshalb gebe es auch
keine Aussagen dazu, wie oft im Ergebnis Freiheitsstrafen verkürzt
wurden und es zu vorzeitigen Haftentlassungen kam. Das
Justizministerium hatte in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage
mitgeteilt, schon bis Mitte April 2024 etwa 29.200 anhängige
Vollstreckungsverfahren einer Prüfung unterzogen zu haben.

Linke: Überprüfung der Verfahren äußerst pünktlich

«Die jetzt vorliegende Antwort zeigt: In Sachsen gelang die
Überprüfung solcher Verfahren äußerst pünktlich, nämlich weitge
hend
bereits vor Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes», stellte Gebhardt
klar. Noch unmittelbar vor der Novellierung des Bundesgesetzes habe
die CDU im Landtag ein «Nein zur Cannabisfreigabe» gefordert und das
mit einem irrsinnigen Arbeitsaufwand begründet. 

Das Rauchen von Marihuana oder Haschisch ist seit 1. April 2024
erlaubt. Allerdings müssen in der Öffentlichkeit Abstände zu Kindern,

Jugendlichen, Kitas, Schulen und Spielplätzen eingehalten werden.
Erwachsene dürfen 25 Gramm Cannabis bei sich haben, mehr als 30 Gramm
sind strafbar. Zudem dürfen Konsumenten Cannabis in bestimmten Mengen
selbst anbauen oder Mitglied in einem Anbau-Club werden und es so
beziehen. Verkauf und Kauf sind weiter verboten.

CDU will Cannabis-Gesetz bei Wahlsieg wieder kippen

Die teilweise Freigabe von Cannabis war eines der großen Vorhaben der
Berliner Ampel-Koalition. CDU und CSU haben in ihr Wahlprogramm
aufgenommen, das Cannabis-Gesetz der inzwischen geplatzten
Ampel-Koalition wieder abschaffen zu wollen.

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