Amnestie-Regelung zu Cannabis: Straferlass in 699 Fällen
Seit fast einem Jahr gilt das Gesetz zur Teil-Legalisierung von
Cannabis. Im Zuge der Amnestie-Regelung wurden schon zig
Strafverfahren geprüft - zugunsten vieler Beschuldigter.
Dresden (dpa/sn) - Hunderte Beschuldigte profitierten im vergangenen
Jahr im Zuge der Teillegalisierung von Cannabis. In mindestens 699
Fällen wurde eine bereits verhängte Strafe erlassen, wie aus der
Antwort des Justizministeriums auf Anfrage des
Linke-Landtagsabgeordneten Rico Gebhardt hervorgeht. In mindestens
weiteren 1.017 Fällen beantragten Staatsanwaltschaften eine
gerichtliche Neufestsetzung oder Ermäßigung. Näheres zur Zahl von
Entlassungen aus der Strafhaft im Zuge verkürzter oder erlassener
Freiheitsstrafen wird nicht statistisch erfasst.
Grund für den Aktencheck ist die im neuen Gesetz enthaltene
Amnestieregelung für Altfälle. Sie gilt besonders für
Ermittlungsverfahren, die noch laufen, und Urteile, bei denen
Geldstrafen bisher nicht bezahlt oder Gefängnisstrafen nicht
abgesessen wurden. Diese Verfahren müssen durchgesehen werden, um zu
klären, ob die Urteile ganz oder teils unter die beabsichtigte
Amnestie fallen.
Alle Alt-Verfahren überprüft
Nach Ministeriumsangaben wurden zur Einführung des Gesetzes am 1.
April 2024 «alle anhängigen Vollstreckungsverfahren bereits im Rahmen
der Vorprüfung auf erforderlich werdende Änderungen überprüft» -
bis
Mitte April 2024 rund 29.200. Damit sei Sachsens Justiz die
Überprüfung solcher Verfahren äußerst pünktlich und «weitgehend
bereits vor Inkrafttreten des Cannabisgesetzes» gelungen, resümierte
Gebhardt.
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