Legalisierung von Abtreibungen vorerst gescheitert

Das Vorhaben, Schwangerschaftsabbrüche in den ersten 12 Wochen zu
legalisieren, ist vorerst gescheitert. Der Bundestag wird über einen
entsprechenden Antrag vor der Wahl nicht mehr abstimmen.

Berlin (dpa) - Ein Gesetzesvorhaben zur Legalisierung von
Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Wochen ist vorerst
gescheitert. Der Rechtsausschuss des Bundestags entschied, keine
Abstimmung über den entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag zu
ermöglichen. Dafür wäre eine Sondersitzung des Ausschusses nötig
gewesen - für die es, unter anderem durch den Widerstand von Union
und FDP, keine Mehrheit gab. Bis zum Abend hatte der Ausschuss über
die umstrittene Materie debattiert.

Grüne und SPD wollten keine «Zufallsmehrheit» mit AfD riskieren

Der Entwurf zur Legalisierung von Abtreibungen sei «unvereinbar mit
den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht für eine Regelung des

Schwangerschaftsabbruchs festgelegt hat», erklärte am Abend der
CDU-Rechtspolitiker Günter Krings. 

Enttäuschung dagegen bei SPD und Grünen, die den Gesetzentwurf
maßgeblich vorangetrieben hatten. «Dass Union und FDP nicht gewillt
sind, übliche parlamentarische Vorgänge zu ermöglichen, ist der
parlamentarischen Praxis unseres hohen Hauses nicht würdig und ein
fatales Signal für unsere Demokratie», erklärten die frauenpolitische

Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws, und die
SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge am Abend in einem gemeinsamen
Statement. Ohne die Unterstützung von Union und FDP im
Rechtsausschuss hätte es möglicherweise eine «Zufallsmehrheit mit der

AfD» gegeben, um den Entwurf doch noch zur Abstimmung zu bringen.
«Diese rote Linie überschreiten wir nicht», machten beide deutlich.

328 Bundestagsabgeordnete hatten Entwurf unterzeichnet

Zuvor hatten mehrere Verfassungsrechtler, Ärzte und
Wissenschaftlerinnen in einer dreistündigen Anhörung zu dem
umstrittenen Gesetzentwurf Stellung bezogen. Der Entwurf, den 328
Bundestagsabgeordnete im Herbst 2024 als sogenannten Gruppenantrag
eingereicht hatten, sieht vor, Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12.
Woche nach der Empfängnis außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln.
Eine Expertenkommission hatte im April eine entsprechende Empfehlung
abgegeben. Bislang ist eine Abtreibung in Deutschland grundsätzlich
rechtswidrig. Geregelt ist dies durch den Paragrafen 218 im
Strafgesetzbuch - den die Antragsinitiatoren per Gesetzesänderung
abschaffen wollten. Daraus wird nun vor der Bundestagswahl und sehr
wahrscheinlich auch bis zur Einsetzung eines neuen Bundestags nichts
mehr. 

Streit auch unter Juristen und Medizinern

In der Ausschusssitzung wurde deutlich, wie weit die Positionen teils
auch unter Experten der gleichen Disziplin auseinanderliegen.
Insbesondere zur Verfassungsmäßigkeit einer Legalisierung und zur
Frage, ob es ungewollt Schwangere in Deutschland tatsächlich mit
größeren Engpässen bei der medizinischen Versorgung zu tun haben, gab

es Uneinigkeit.

Während etwa die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf argumentierte, dass
die bisherigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts keiner
Legalisierung im Wege stünden, sprach die Rechtswissenschaftlerin
Frauke Rostalkski von einem «verfassungswidrigen» Vorgehen der
Antragsinitiatoren. Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch warnte vor
einem «Anzünden der Gesellschaft», sollte es zu einer Legalisierung
von Schwangerschaftsabbrüchen kommen. 

Andere wie etwa die Wissenschaftlerin Rona Torenz argumentierten,
dass die aktuelle gesetzliche Regelung die Stigmatisierung von
Betroffenen und Ärztinnen und Ärzten, die Abbrüche vornehmen,
zementiere. Sie wies auch auf die teils dreistelligen Summen hin, die
Frauen für den Eingriff zahlen müssten. Die Initiative der 328
Abgeordneten hatte auch zum Ziel, Schwangerschaftsabbrüche künftig
zur Standardleistung von Krankenkassen zu machen - und Betroffene
zumindest finanziell zu entlasten.

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