Totschlag nach Abifeier: Richter appelliert an Angeklagte

Die Vorwürfe waren heftig. Es ging um Vorverurteilung und Rassismus.
Jetzt hat das Gericht in Bielefeld auf belastende Beweise verwiesen.

Bielefeld (dpa) - Mit Appellen des Vorsitzenden Richters Carsten
Clashörster hat das Landgericht Bielefeld den Prozess um den
gewaltsamen Tod eines 20-Jährigen nach einer Abifeier in Bad
Oeynhausen fortgesetzt. Clashörster ermahnte einen der drei 19 Jahre
alten Angeklagten nochmals, über seine am vergangenen Prozesstag
geäußerten Vorwürfe nachzudenken. Dem Syrer mit Wohnsitz in Bad
Oeynhausen wirft die Staatsanwaltschaft unter anderem Totschlag und
Körperverletzung vor. 

Der Mann hatte tödliche Schläge oder Tritte in einer Erklärung in der

Vorwoche bestritten und den Ermittlern eine Vorverurteilung
vorgeworfen, weil er als Syrer gut ins Schema passe. Gericht und
Staatsanwaltschaft hatten dies empört zurückgewiesen. 

Der Vorsitzende Richter verwies darauf, dass laut den Erkenntnissen
des Landeskriminalamtes Blutspuren und DNA des Opfers am Schuh des
Angeklagten gefunden wurden. 

Richter: Zweiter Angeklagter soll sich vor Beweisaufnahme äußern

Den zweiten Angeklagten, einen 19-Jährigen aus Magdeburg in
Sachsen-Anhalt, forderte Clashörster erneut auf, sich noch vor Beginn
der Beweisaufnahme zu äußern. Er ist unter anderem wegen gefährlicher

Körperverletzung angeklagt. Sein Anwalt kündigte eine Einlassung für

einen späteren Zeitpunkt an. Der dritte Angeklagte, ein 19-Jähriger
aus Bad Oeynhausen, hatte in der Vorwoche ausführlich ausgesagt. 

Das 20-jährige Opfer ist nach dem Gutachten der Rechtsmedizin in
Münster an nach massiven Gewalteinwirkungen und mehreren Brüchen am
Kopf gestorben. Auslöser könnte ein Tritt mit dem Schuh oder Stoß mit

einem Knie gewesen sein. Zusätzlich sei der 20-Jährige mit hoher
Wahrscheinlichkeit nach einem Sturz mit dem Kopf auf den Boden
aufgeschlagen. Außerdem fanden die Rechtsmediziner typische Spuren
für einen Faustschlag. Alles zusammen sei tödlich gewesen. 

Im Blut des Opfers fanden die Rechtsmediziner 0,7 Promille Alkohol
und geringe Spuren von Kokain. Diese Droge konnte der 20-Jährige aber
laut der Einschätzung des Experten nicht direkt vor der Tat
konsumiert haben. Dies müsse schon länger zurückgelegen haben. 

Debatte über Abschiebungen

Da der Angeklagte mit Wohnsitz in Bad Oeynhausen aus Syrien stammt,
war nach der Tat eine bundesweite Debatte über Zuwanderung und
Abschiebung von ausländischen Straftätern entbrannt. Sowohl der
Bundestag als auch der Landtag in Nordrhein-Westfalen hatten sich mit
der Tat beschäftigt. 

Es geht es um eine Tat im Juni 2024 im Kurpark von Bad Oeynhausen,
bei der im Anschluss an eine Abiturfeier ein 20-Jähriger so schwer
durch Schläge und Tritte verletzt wurde, dass er zwei Tage später im
Krankenhaus mit schweren Hirnschäden starb. 

Der Prozess wird am 19. Februar fortgesetzt.

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