Schuldspruch im Prozess um Schumacher-Erpressung Von Frank Christiansen, dpa

Im Fall der gescheiterten Erpressung der Familie von Michael
Schumacher hat das Amtsgericht in Wuppertal drei Männer schuldig
gesprochen. Zwei hatten gestanden. Es ging um 15 Millionen Euro.

Wuppertal (dpa) - Für die gescheiterte Erpressung der Familie von
Ex-Formel-1-Rennfahrer Michael Schumacher hat die Justiz bis zu drei
Jahre Haft verhängt. Der mehrfach vorbestrafte Hauptangeklagte (53)
wurde vom Amtsgericht in Wuppertal wegen versuchter Erpressung in
einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt,
sein Sohn (30) erhielt wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung ein
halbes Jahr Haft auf Bewährung und 1.200 Euro Geldauflage. 

Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter bei der Familie (53) wurde
ebenfalls wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 2.400
Euro Geldauflage verurteilt. Er habe mit seinem Vertrauensbruch den
wesentlichsten Tatbeitrag geleistet und die Sache ins Rollen
gebracht, sagte Richterin Birgit Neubert. 

Alle Haftbefehle wurden aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt. Für
die Familie Schumacher kündigte deren Anwalt Thilo Damm an, im Fall
des Ex-Sicherheitsmitarbeiters in Berufung zu gehen. «Wir teilen
nicht alle Ausführungen des Gerichts.»

Schumacher-Familie sollte 15 Millionen Euro zahlen

Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos
und Videos erpresst worden. Sie sollte 15 Millionen Euro zahlen,
andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. Nach
Angaben der Staatsanwaltschaft waren 900 Bilder und fast 600 Videos
der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael
Schumacher bei den Tätern sichergestellt worden. Eine Festplatte
blieb verschwunden.

Michael Schumacher wird seit seinem schweren Ski-Unfall 2013 von
seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit
abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten. 

Der Hauptangeklagte und sein Sohn hatten die Vorwürfe gestanden. Für
den dritten Angeklagten, einen ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter bei
den Schumachers, hatte dessen Anwalt die Vorwürfe bestritten und
einen Freispruch gefordert. Sein Mandant habe die sensiblen Daten
nicht gestohlen. Die Daten seien schon weit vor dem Jahr 2024
verschiedenen Zeugen angeboten worden.

Strafforderungen gingen auseinander

Der Staatsanwalt hatte für den Hauptangeklagten (53) drei Jahre Haft
wegen besonders schwerer Erpressung gefordert und vier Monate auf
Bewährung für dessen Sohn (30) wegen Beihilfe. Es sei besonders
verwerflich, dass der 53-Jährige den tragischen Unfall Michael
Schumachers und die Situation der Familie ausgenutzt habe. 

Für den Ex-Sicherheitsmitarbeiter im Haus der Schumachers hatte er
ein Jahr auf Bewährung wegen Beihilfe beantragt. Er habe nach seiner
Freistellung und dem offenen Zerwürfnis auf Rache gesonnen. 

Der Anwalt der Familie Schumacher forderte für die Nebenklage wie der
Staatsanwalt drei Jahre Haft für den Hauptangeklagten, aber ein Jahr
für dessen Sohn wegen Beihilfe und sogar vier Jahre Haft für den
Ex-Sicherheitsmitarbeiter. Der sei nicht nur Helfer, sondern
Mittäter. Er habe den Auftrag gehabt, die privaten Aufnahmen zu
digitalisieren. Im Übrigen sei die Familie Schumacher nicht
erpressbar. 

Der Verteidiger des Hauptangeklagten hatte zwei Jahre und drei Monate
Haft beantragt. Die Begehungsweise sei dilettantisch gewesen und es
habe sich aus seiner Sicht nicht um eine schwere, sondern nur um eine
einfache Erpressung gehandelt. Er beantragte die Aufhebung des
Haftbefehls. 

«Eine sehr, sehr widerliche Sache»

«Es ist eine sehr, sehr widerliche Sache, die ich da gemacht habe.
Das wurde mir am zweiten Tag im Gefängnis klar. Ich werde dafür
geradestehen», sagte der 53-Jährige, der als Türsteher in Konstanz
arbeitete.

Der Verteidiger des 30-jährigen Sohns des Hauptangeklagten hatte eine
Geldstrafe angeregt. «Mein Mandant hat sich für den Mist, den er
gemacht hat, mehrfach entschuldigt.» Sein Tatbeitrag sei denkbar
gering: Er habe für seinen Vater lediglich eine E-Mail-Adresse
eingerichtet, ohne sich große Gedanken zu machen. Er bezeichnete das
Urteil als «fair und vernünftig». Die beiden anderen Verteidiger
sagten, sie würden nun in «in Ruhe überlegen», ob sie gegen das
Urteil vorgehen.

«Scheiß gebaut»

Der 53-Jährige aus Wuppertal hatte bei einer Mitarbeiterin der
Familie Schumacher angerufen und die Summe von 15 Millionen Euro
gefordert. Mitschnitte der Anrufe waren im Gerichtssaal vorgespielt
worden. Dabei bot der Erpresser der Familie an, seinen Hintermann zu
verraten.

Bei seinem Geständnis hatte er den Ex-Sicherheitsmitarbeiter der
Schumachers belastet: Von ihm habe er die zwei Festplatten mit Bild-
und Videomaterial bekommen. Er habe ihm wiederum gesagt, dass er das
Material von einer Krankenschwester habe, die auch bei den
Schumachers gearbeitet hatte und der gekündigt worden war. Gegen die
Krankenschwester waren während des Prozesses Ermittlungen eingeleitet
worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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