Streit um Corona-Demos - Berliner Polizei siegt vor Gericht

Durften Demos gegen die Corona-Politik von der Polizei aufgelöst
werden, weil viele Teilnehmer Vorschriften der Polizei zu Masken und
Abständen missachteten? Ein Berliner Gericht hat entschieden.

Berlin (dpa/bb) - Im Rechtsstreit um Corona-Demonstrationen hat der
Organisator der sogenannten «Querdenker»-Veranstaltungen gegen die
Berliner Polizei verloren. Die Auflösungen und andere Einschränkungen
von zwei Demonstrationen gegen die Corona-Politik durch die Polizei
im August 2020 waren nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts
rechtmäßig. 

Gegen dieses damalige Vorgehen der Polizei hatte der
«Querdenker»-Initiator Michael Ballweg geklagt. Nun unterlag er am
Donnerstag. Sein Anwalt kündigte Berufung beim Oberverwaltungsgericht
an. 

Besondere Gefahrenlage zu Beginn der Pandemie

Das Gericht begründete seine Entscheidung vor Dutzenden Unterstützern
Ballwegs im Saal mit Verweis auf die besondere Gefahrenlage zu Beginn
der Pandemie. Die Gefährlichkeit des Virus habe man damals noch nicht
sicher einschätzen können. Es habe auch noch keine Impfung gegeben.
Deswegen seien die Anforderungen zur Auflösung einer Demonstration
mitunter auch geringer gewesen.

Ballweg und sein Anwalt hatten in der Verhandlung betont, dass die
Polizei sich im Sommer 2020 bei ihren Entscheidungen gegen die
Demonstrationen auf keine wissenschaftlichen Grundlagen gestützt
habe. «Der wissenschaftliche Erkenntnisstand damals war schon ein
anderer», sagte der Anwalt. «Man wollte den Menschen bei
Demonstrationen die Masken aufzwingen.» Das sei rechtswidrig,
verfassungswidrig und «bei dieser Hitze ein Verbrechen gegen die
Menschlichkeit» gewesen.

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