Rechtsstreit um Corona-Demos - Polizei siegt vor Gericht Von Andreas Rabenstein und Patricia Bartos, dpa
Durften Demos gegen die Corona-Politik von der Polizei aufgelöst
werden, weil viele Teilnehmer Vorschriften der Polizei zu Masken und
Abständen missachteten? Ein Berliner Gericht hat entschieden.
Berlin (dpa/bb) - Bei Protesten gegen die Corona-Politik 2020 in
Berlin trugen viele Demonstranten keine Masken und ignorierten
Abstandsgebote. Die Polizei griff immer wieder ein und beendete
Demonstrationen. Das geschah bei zwei Kundgebungen im August 2020 mit
vielen Tausend Teilnehmern zu Recht, wie nun das Berliner
Verwaltungsgericht entschieden hat.
Die Richter wiesen damit am Nachmittag eine Klage des Initiators der
damaligen «Querdenker»-Demonstrationen, Michael Ballweg, gegen die
Polizei zurück. Die Auflösungen und andere Einschränkungen von zwei
Demonstrationen am 1. und 29. August sowie das Verbot eines späteren
Protestcamps seien rechtmäßig gewesen. Ballwegs Anwalt Ralf Ludwig
kündigte Berufung beim Oberverwaltungsgericht an.
Gericht: Besondere Gefahrenlage zu Beginn der Pandemie
Das Gericht begründete seine Entscheidung vor Dutzenden Unterstützern
Ballwegs im Saal mit Verweis auf die besondere Gefahrenlage zu Beginn
der Pandemie. Die Gefährlichkeit des Virus habe man damals noch nicht
sicher einschätzen können. Es habe auch noch keine Impfung gegeben.
Deswegen seien die Anforderungen zur Auflösung einer Demonstration
mitunter auch geringer gewesen.
Durch die Demonstrationen habe die unmittelbare Gefahr bestanden,
dass Polizisten, Teilnehmer und deren Kontaktpersonen durch ein
Infektionsgeschehen in ihrem Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit verletzt würden, so das Gericht. Andere geeignete
Mittel außer der Auflösung seien nicht ersichtlich gewesen - auch
weil die Demonstranten die wiederholten Durchsagen der Polizei, den
Mindestabstand einzuhalten beziehungsweise Masken zu tragen,
weitgehend ignoriert hätten.
Anwalt: «Man wollte den Menschen Masken aufzwingen»
Ballweg und sein Anwalt hatten in der Verhandlung betont, dass die
Polizei sich im Sommer 2020 bei ihren Entscheidungen gegen die
Demonstrationen auf keine wissenschaftlichen Grundlagen gestützt
habe. «Der wissenschaftliche Erkenntnisstand damals war schon ein
anderer», sagte der Anwalt.
Die Polizei habe aber beim Robert Koch-Institut (RKI) nicht
nachgefragt, ob unter freiem Himmel ohne Maske tatsächlich eine
erhöhte Ansteckungsgefahr bestehe. «Man wollte den Menschen bei
Demonstrationen die Masken aufzwingen», betonte er. «Auch unter
damaligen Gesichtspunkten war diese Auflage rechtswidrig und
verfassungswidrig. Und bei dieser Hitze ein Verbrechen gegen die
Menschlichkeit.»
Applaus im Gerichtsaal von «Querdenken»-Anhängern
Viele der knapp 100 Anhänger der sogenannten Querdenken-Bewegung im
Gerichtssaal applaudierten zu den Ausführungen des Anwalts. Der
Richter ermahnte die überwiegend älteren Menschen mehrfach zur Ruhe.
In der Nähe des Gerichts demonstrierten Unterstützer Ballwegs auf der
Straße. «Lasst euch nicht kleinkriegen», rief Ballweg. Sein Anwalt
meinte, dass man nicht aufgeben werde. Es folgte eine Gedenkminute
für alle Menschen, die unter den Corona-Maßnahmen gelitten hätten.
Polizei verweist auf «Alltagserfahrung»
Eine Vertreterin der Berliner Polizei verwies auf eine Vielzahl von
damaligen Erkenntnissen, aus denen die Behörden sich ein Bild machen
mussten. «Man brauchte eine Gefahrenabwehr.» Es sei dabei auch um
«Alltagserfahrung», «lebensnahe Entscheidungen» und Gesundheitsschu
tz
gegangen, eine hundertprozentige Gewissheit habe es eben nicht
gegeben. Jetzt wisse man mehr.
Ballweg erwiderte: «Bei der Einschränkung der Grundrechte wie
Demonstrationsfreiheit muss man Tatsachen zugrunde legen und keine
Vermutungen.» Die Polizei habe Abstände gar nicht kontrolliert und
das Tragen von Masken nicht erfasst, sagte sein Anwalt. Es gebe dazu
weder Belege noch Beweise. Die Demonstrationen seien einfach
«politisch unerwünscht» gewesen. Vom neuen US-Gesundheitsminister
Robert F. Kennedy Jr. versprach sich Anwalt Ludwig tiefgehende
Einblicke in die damaligen Corona-Akten in den USA, wie er
ankündigte.
Mit Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 hatte sich die
«Querdenken»-Bewegung von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten
formiert. Die Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen
die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus.
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