Bundesrat billigt Erleichterungen für Hausärzte
Für Patienten sind Hausärztinnen und Hausärzte wichtige
Anlaufstellen. Doch die Zukunft des Praxisnetzes ist ungewiss. Können
neue Anreize helfen?
Berlin (dpa) - Hausarztpraxen bekommen bessere Bedingungen, die die
Vor-Ort-Versorgung für Patientinnen und Patienten stärker absichern
sollen. Der Bundesrat ließ ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz
passieren, das dafür finanzielle Anreize und Vereinfachungen
festlegt.
Unter anderem fallen für Hausärztinnen und Hausärzte Obergrenzen bei
der Vergütung weg. Nach Angaben von Gesundheitsminister Karl
Lauterbach (SPD) sollen die Regelungen auch dazu beitragen, dass
gesetzlich Versicherte einfacher Termine erhalten.
Großes Ziel ist, angesichts von bundesweit 5.000 unbesetzten
Hausarztsitzen den Beruf attraktiver zu machen und das Praxisnetz zu
erhalten - vor allem auf dem Land und in ärmeren Vierteln von
Großstädten. Dazu hatten sich SPD und Grüne mit ihrem früheren
Ampel-Partner FDP noch auf wichtige Punkte eines Gesetzes
verständigt, das nach dem Koalitionsbruch zu versanden drohte.
Vergütung
Für Hausärzte fallen - wie schon bei Kinderärzten - sonst übliche
Deckelungen der Vergütung weg. Das heißt, dass sie Mehrarbeit sicher
honoriert bekommen, auch wenn das Budget ausgeschöpft ist. «Jede
Leistung wird bezahlt», lautet das Motto. Das soll es für Hausärzte
attraktiver machen, mehr Patienten anzunehmen. Die gesetzlichen
Kassen schätzen die jährlichen Mehrkosten auf 400 Millionen Euro,
bezweifeln aber konkrete Versorgungs-Verbesserungen.
Neue Pauschalen I
Praxen erhalten künftig eine «Versorgungspauschale» für Patienten m
it
leichten chronischen Erkrankungen und wenig Betreuungsbedarf. Das
soll Einbestellungen in jedem Quartal nur aus Abrechnungsgründen
vermeiden und größere Freiräume schaffen. Hausärzte können
stattdessen eine bis zu ein Jahr umfassende Pauschale abrechnen.
Neue Pauschalen II
Eine extra «Vorhaltepauschale» können Praxen bekommen, die bestimmte
Kriterien erfüllen - zu Haus- und Pflegeheimbesuchen oder
«bedarfsgerechten» Sprechzeiten etwa abends.
«Pille danach»
Das Gesetz regelt auch einige andere Punkte. Schon jetzt haben Frauen
einen Anspruch auf eine Notfall-Verhütung mit einer «Pille danach»
auf Kassenkosten, wenn es Hinweise auf sexuellen Missbrauch oder eine
Vergewaltigung gibt - allerdings bisher nur bis zum 22. Geburtstag.
Diese Altersgrenze fällt jetzt weg.
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