Erleichterungen für Hausärzte - und mehr Termine?

Für Patienten sind Hausärztinnen und Hausärzte wichtige
Anlaufstellen. Doch die Zukunft des Praxisnetzes ist ungewiss und
Wartezeiten sind oft lang. Können neue Anreize helfen?

Berlin (dpa) - Hausarztpraxen bekommen bessere Bedingungen, um die
Patientenversorgung vor Ort stärker abzusichern. Der Bundesrat
billigte ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz, das finanzielle
Anreize und Vereinfachungen dafür festlegt. Bundesgesundheitsminister
Karl Lauterbach (SPD) sagte: «Einen Termin beim Hausarzt zu bekommen,
wird endlich wieder deutlich einfacher - insbesondere für gesetzlich
Versicherte.» In der Länderkammer beraten wird nun auch über eine
Initiative gegen Benachteiligungen von Kassenpatienten. 

Lauterbach sagte, das Gesetz werde die ambulante Versorgung
grundlegend verbessern. «Wenn leicht chronisch Kranke nicht mehr alle
drei Monate für die Quartalspauschale des Arztes in die Praxis
einbestellt werden müssen, wenn zusätzliche Patienten abgerechnet
werden können, wird auch wieder mehr Zeit sein für neue Patienten.»
Hausärzte könnten ihre Lotsenfunktion besser wahrnehmen. «Das senkt
die Kosten, überflüssige Facharzttermine fallen weg.»

5.000 Hausarztsitze vakant

Großes Ziel ist, angesichts von bundesweit 5.000 unbesetzten
Hausarztsitzen den Beruf attraktiver zu machen und das Praxisnetz zu
erhalten - vor allem auf dem Land und in ärmeren Vierteln von
Großstädten. Dazu hatten sich SPD und Grüne mit ihrem früheren
Ampel-Partner FDP noch auf wichtige Punkte eines Gesetzes
verständigt, das nach dem Koalitionsbruch zu versanden drohte. 

Vergütung

Für Hausärzte fallen - wie schon bei Kinderärzten - sonst übliche
Deckelungen der Vergütung weg. Das heißt, dass sie Mehrarbeit sicher
honoriert bekommen, auch wenn das Budget ausgeschöpft ist. «Jede
Leistung wird bezahlt», lautet das Motto. Das soll es für Hausärzte
attraktiver machen, mehr Patienten anzunehmen. Die gesetzlichen
Kassen schätzen die jährlichen Mehrkosten auf 400 Millionen Euro,
bezweifeln aber konkrete Versorgungs-Verbesserungen. 

Neue Pauschalen I

Praxen erhalten künftig eine «Versorgungspauschale» für Patienten m
it
leichten chronischen Erkrankungen und wenig Betreuungsbedarf. Das
soll Einbestellungen in jedem Quartal nur aus Abrechnungsgründen
vermeiden und größere Freiräume schaffen. Hausärzte können
stattdessen eine bis zu ein Jahr umfassende Pauschale abrechnen. 

Neue Pauschalen II

Eine extra «Vorhaltepauschale» können Praxen bekommen, die besonders

in der Versorgung engagiert sind - je mehr von bestimmten Kriterien
sie erfüllen, desto mehr zusätzliches Honorar winkt. Dabei geht es
zum Beispiel um Haus- und Pflegeheimbesuche oder «bedarfsgerechte»
Sprechzeiten etwa abends.

Vorstoß gegen Ungleichbehandlung

In den Bundesrat eingebracht wurde eine Initiative Niedersachsens.
Eine Zwei-Klassen-Medizin sei für Millionen gesetzlich Versicherte
frustrierende Realität, sagte Gesundheitsminister Andreas Philippi
(SPD). Tag für Tag erlebten sie, dass Privatversicherte schnell
Termine bekämen, während sie oft wochenlang warten müssten. Die neue

Bundesregierung soll daher aufgefordert werden zu prüfen, wie ein
«gleichberechtigter Zugang» gesichert werden kann - etwa mit einer
verpflichtenden Mindestquote oder finanziellen Anreizen für Termine
für Kassenpatienten. Über den Vorstoß beraten nun die
Bundesrats-Ausschüsse.

 «Pille danach»

Das von der Länderkammer gebilligte Gesetz regelt auch einige andere
Punkte. Schon jetzt haben Frauen einen Anspruch auf eine
Notfall-Verhütung mit einer «Pille danach» auf Kassenkosten, wenn es

Hinweise auf sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung gibt -
allerdings bisher nur bis zum 22. Geburtstag. Diese Altersgrenze
fällt jetzt weg.

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