Im Südwesten bisher 65 Corona-Impfschäden anerkannt

Eine nicht vertragene Corona-Impfung kann teilweise Spätfolgen haben.
Der Weg zu einer Entschädigung und Anerkennung ist langwierig. Wie
viele Menschen haben bislang Ansprüche geltend gemacht?

Stuttgart (dpa/lsw) - In Baden-Württemberg sind bisher 65 Fälle von
Impfschäden infolge von Corona-Impfungen anerkannt worden. Dies
teilte ein Sprecher des Sozialministeriums in Stuttgart mit. Von Ende
Dezember 2020 bis Ende 2024 stellten insgesamt 1.409 Menschen einen
entsprechenden Antrag. Es kam zu 730 Ablehnungen, 113 Erledigungen
aus sonstigem Grund und 501 Verfahren sind bis jetzt nicht
abgeschlossen.

Nach Angaben des Ministeriums wurden beispielsweise in Einzelfällen
die Entzündung des Herzmuskels, des Herzbeutels, Erkrankungen
einzelner Nerven oder Thrombosen und deren teilweise schwerwiegenden
Folgen anerkannt. 

Einen Antrag könnten Menschen stellen, die nach der Impfung noch über
gesundheitliche Probleme klagten, hieß es. Doch das ist ein
kompliziertes Verfahren: Denn Voraussetzung für die Anerkennung einer
Gesundheitsstörung als Schädigungsfolge sei generell der Nachweis des
schädigenden Ereignisses, der hierdurch verursachten gesundheitlichen
Verletzung sowie der daraus resultierenden Gesundheitsstörung. 

Langwieriges Verfahren

Der Sprecher erklärte: «Zwischen diesen nachgewiesenen Ereignissen
muss der ursächliche Zusammenhang wahrscheinlich sein.» Es müsse also

nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft mehr für als
gegen einen ursächlichen Zusammenhang sprechen. «Das heißt: Eine
bloße Möglichkeit des ursächlichen Zusammenhanges reicht für eine
Anerkennung nicht aus. Auch ein rein zeitlicher Zusammenhang ist
hierfür nicht ausreichend.»

Die Dauer des Verfahrens kann sich in die Länge ziehen. Insbesondere
die medizinische Sachaufklärung nehme eine nicht unerhebliche Zeit in
Anspruch, weil ein oder mehrere Fachgutachten eingeholt würden. So
sei eine Bearbeitungsdauer von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren
möglich, wenn sich beispielsweise noch Gerichtsverfahren anschlössen.

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