Verkauf von Lachgas verboten - Händler kontrolliert

Lachgas gilt als neue Partydroge - gerade für Kinder und Jugendliche
ist das gesundheitliche Risiko hoch. Hamburg hat den Verkauf
inzwischen verboten. Doch halten sich die Händler daran? Ein Test.

Hamburg (dpa/lno) - Nach dem Verbot, Lachgas an Kinder und
Jugendliche zu verkaufen, haben die Hamburger Behörden am Wochenende
mehrere Händler kontrolliert. In den elf überprüften Objekten in St.

Pauli und an der Sternschanze seien drei Verstöße gegen das Verbot
festgestellt worden, teilte das Bezirksamt Altona am Sonntag mit, das
gemeinsam mit dem Bezirksamt Mitte, der Polizei und der Sozialbehörde
an dem Einsatz beteiligt war. 

Um zu überprüfen, ob das Verbot eingehalten wird, gingen am
Samstagabend zwei Testkäufer in Läden und versuchten,
Lachgas-Produkte zu erwerben. Das Verbot gilt seit 1. Januar. Bei
Verstößen drohen laut Innenbehörde Bußgelder bis zu 5.000 Euro.

«Lachgas gehört nicht in die Hände von Minderjährigen», sagte
Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD). «Der missbräuchliche
Konsum birgt erhebliche gesundheitliche Risiken, deshalb hat Hamburg
die Abgabe von Lachgas an Kinder und Jugendliche als erstes
Bundesland verboten. Dieses Verbot setzen wir konsequent um.»

Früher wurde das Gas den Angaben zufolge in Kiosken und an Automaten
frei verkauft, teilweise in Luftballons zum Inhalieren abgefüllt. Es
führt zu einem kurzen Rausch. Zu den gesundheitlichen Folgen zählen
nach Angaben der Behörden unter anderem Schwindel, Übelkeit,
Bewusstlosigkeit, langfristige neurologische Schäden und im Falle
falscher Handhabung Erfrierungen. Kinder und Jugendliche, deren
Nervensystem nicht vollständig ausgereift ist, seien besonders
gefährdet.

Lachgas - chemisch Distickstoffmonoxid (NO2) - ist seit mehr als 200
Jahren als Narkosemittel in der Medizin bekannt. Inzwischen sind nach
Angaben der Deutsche Gesellschaft für Neurologie meist andere
Narkosemittel im Einsatz. Schon früh sei Lachgas auch als Partydroge
genutzt worden, hieß es.

Bei den Kontrollen wurden auch weitere Verstöße festgestellt. So
hätten sechs Betriebe hochprozentigen Alkohol an die Testkäufer
verkauft, was einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz darstelle
und mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden
könne. Zwei Betrieben wurde außerdem kurzfristig der Betrieb
untersagt, da keine intakten Feuerlöscher vorhanden gewesen seien.

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