Stichwort: Sperrzonen
Wiesbaden (dpa/lhe) - Nach dem Ausbruch der Afrikanischen
Schweinepest in Hessen sind in dem betroffenen Gebiet drei Sperrzonen
eingerichtet worden. Sie werden immer wieder angepasst.
Sperrzone I ist die sogenannte Pufferzone. Hier wurde noch kein Virus
bei Wildschweinen nachgewiesen und es gelten keine verpflichtende
Regelungen für die Bevölkerung.
Sperrzone II ist die infizierte Zone. Hier gab es Nachweise des
Virus. Die Jagd ist weitestgehend verboten, es gelten Einschränkungen
für die Landwirtschaft. Es gibt Leinenpflicht für Hunde, Wege im Wald
dürfen nicht verlassen werden.
Sperrzone III ist eine Zone, in der auch in Hausschweinebeständen das
Virus nachgewiesen wurde. Passiert dies, muss der gesamte
Schweinebestand gekeult werden. Es gelten zusätzliche Einschränkungen
für schweinehaltende Betriebe.
Landwirtschaftsministerium, die zuständigen Kreise und Verbände haben
in den vergangenen Monaten immer wieder die Einhaltung der Regelungen
angemahnt, um eine weitere Ausbreitung des aggressiven Virus zu
verhindern.
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