Gutachter sieht hohes Rückfallrisiko bei Ayleens Mörder

Manipulation, Drohung Einschüchterung - immer wieder soll Ayleens
Mörder so Kontakt zu Mädchen und Frauen aufgebaut haben. Ein
Gutachter hält die Gefahr für groß, dass er weitere Sexualdelikte
begeht.

Gießen (dpa) - In den rund zweieinhalb Jahren seit dem Mord an der
14-jährigen Ayleen hat sich der Täter nach Einschätzung eines
psychiatrischen Gutachters «nicht annähernd» mit dieser und anderen
früheren Straftaten auseinandergesetzt. Es bestehe ein «ausgesprochen
ungünstiges Rückfallrisiko für das Begehen künftiger
Sexualstraftaten», sagte der Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und
Psychotherapie, Hartmut Pleines, vor dem Landgericht Gießen. Auch
eine Distanzierung des Angeklagtem von Kriminalität sieht Pleines
nicht, der schon im ersten Prozess gegen den Mann um den Mordfall
Ayleen als psychiatrischer Gutachter fungiert hatte.

Der 32-Jährige ist in dem neuen Prozess wegen sexuellen Missbrauchs
eines Kindes ohne Körperkontakt angeklagt. Er soll während eines
Videotelefonats mit einer 13-Jährigen onaniert haben - ein Vorwurf,
der bereits im ersten Prozess gegen ihn zur Sprache kam, damals aber
nicht angeklagt war. 

Frage der Sicherungsverwahrung im Focus  

In dem aktuellen Prozess geht es vor allem um die Frage der
Sicherungsverwahrung für den bereits rechtskräftig wegen Mordes an
Ayleen verurteilten Mann. Nachdem er Revision gegen das Ende
September 2023 verkündete Urteil eingelegt hatte, muss das
Landgericht über diesen Punkt neu entscheiden. 

Der Deutsche hatte Ayleen über sexualisierte Chats in sozialen
Netzwerken kennengelernt, sie massiv bedrängt, Nacktfotos von ihr
gefordert und sie damit erpresst. Schließlich holte er die
Jugendliche im Juli 2022 in Gottenheim nahe Freiburg ab, brachte sie
in ein Waldstück nahe Langgöns in Mittelhessen und tötete sie. Die
Leiche wurde einige Tage später in einen See im Wetteraukreis
gefunden.

Experte: Angeklagter gleichgültig gegenüber Regeln und Normen

Erneut ging der Gutachter auf die Lebensgeschichte des Mannes ein,
der bereits frühzeitig eine «hochgradig auffällige Entwicklung»
gezeigt, gegen Autoritäten aufbegehrt habe und «völlig resistent»
gegen negative Rückmeldungen gewesen sei. Wegen eines anderen
Sexualdelikts hatte der Mann in jungen Jahren bereits zehn Jahre im
Maßregelvollzug verbracht - auch dort soll er weder Schuldgefühle
noch Reue oder Erschrecken über die eigene Tat gezeigt haben, wie der
Gutachter beschrieb. «Es mangelt ihm an Resonanzboden für fremdes
Leid», sagte der Experte, der den Angeklagten zugleich als voll
schuldfähig einstufte. 

Dem Angeklagten fehle ein Gerüst an inneren Normen, Werten und
Gewissensbezügen. Ähnliche Einschätzungen hatte der Experte bereits
im ersten Prozess gegen den Mann abgegeben. Der Prozess soll am
Mittwoch kommender Woche (25. Februar) mit den Plädoyers von
Staatsanwaltschaft und Verteidigung fortgesetzt werden.

Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK

Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.

Jetzt der TK beitreten





Zur Startseite