Urteil nach falschen Plagiatsvorwürfen verschoben

Ein Akademiker soll mit großem Aufwand ein wissenschaftliches Werk
gefälscht haben, um einen Wissenschaftler zu diskreditieren. Nun
sollte das Urteil fallen. Doch auch Richter sind nur Menschen.

München (dpa) - In einem kuriosen Prozess um falsche Plagiatsvorwürfe
gegen einen Rechtsmediziner in München lässt das Urteil weiter auf
sich warten. Die Verhandlung wurde wegen Krankheit des Richters
kurzfristig abgesagt. Das Plädoyer der Verteidigung mit dem
anschließenden Urteil sei nun für den 26. Februar geplant, sagte ein
Sprecher des Amtsgerichts.

Ursprünglich hatte das Gericht das Urteil schon am 6. Februar
sprechen wollen, was aber wegen eines noch offenen
Befangenheitsantrages gegen den Richter zunächst nicht möglich war.
Auch am jüngsten zurückliegenden Verhandlungstag stellten die
Verteidiger des Angeklagten diverse Beweis- und Befangenheitsanträge,
weshalb sich die Verhandlung immer wieder verzögerte.

Am Ende aber forderte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer zwei
Jahre und zehn Monate Haft für den Angeklagten. Er soll versucht
haben, den Leiter der Münchner Rechtsmedizin, Matthias Graw, mit
einem aufwendig gefälschten Plagiat zu diskreditieren. Dafür soll der
Akademiker im Ausland Fälscher angeheuert haben - damit Plagiatsjäger
Graw «nachweisen» konnten, in seiner Doktorarbeit abgeschrieben zu
haben. Dem Angeklagten werden unter anderem Urkundenfälschung,
Verleumdung und Betrug vorgeworfen. 

Die Verteidigung hat bislang noch nicht plädiert, legte aber in
einigen ihrer zahlreichen Anträge die Vermutung nahe, dass es sich
bei dem fraglichen Buch um den Nachdruck eines tatsächlich
existierenden Buches handeln könnte.

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