Bundesgericht prüft bayerische Corona-Einreisequarantäne
Durften Reisende aus Risikogebieten während der Corona-Pandemie
zeitweilig in Quarantäne geschickt werden? Mit dieser Frage
beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht.
Leipzig/München (dpa/lby) - Ein Streit über bayerische Vorgaben zur
Quarantäne nach der Einreise aus Corona-Risikogebieten beschäftigt
heute (10.00 Uhr) das Bundesverwaltungsgericht. Die Richter in
Leipzig müssen über eine Revision gegen ein Urteil des
Verwaltungsgerichtshofs in München entscheiden, der eine Verordnung
des Freistaates aus dem November 2020 für unwirksam erklärt hatte.
Die Regelung sah vor, dass Menschen, die nach Bayern einreisen und
sich in den zehn Tagen davor in einem Risikogebiet aufgehalten haben,
unverzüglich in Quarantäne müssen. Maßgeblich für die Einstufung
als
Risikogebiet war die jeweils aktuelle Veröffentlichung des Robert
Koch-Instituts.
Aus Sicht des VGH verstieß die Verordnung gegen das
Rechtsstaatsprinzip. Denn als die Verordnung erlassen wurde, habe es
keine gesetzliche Grundlage für die rechtswirksame Festsetzung von
Risikogebieten gegeben. Gegen diese Entscheidung hat das
Gesundheitsministerium Revision eingelegt. Wann das
Bundesverwaltungsgericht ein Urteil verkündet, war zunächst offen.
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