Richtervereinigung warnt vor Aus des Cannabis-Gesetzes

Das entspannte Kiffen ohne Strafe ist der Union ein Dorn im Auge: Sie
will nach der Bundestagswahl damit Schluss machen. Das könnte laut
einem Juristen aber teuer für den Staat werden.

Berlin (dpa) - Die Union will die Cannabis-Legalisierung zurücknehmen
- sollte es so weit kommen, entstehen laut der Neuen
Richtervereinigung (NRV) hohe Entschädigungsansprüche. «Wenn Anbau
und Konsum von Cannabis wieder komplett untersagt würden, käme das
einer Enteignung der Cannabis-Clubs gleich. Damit könnten die Clubs
gegenüber dem Staat Entschädigungsansprüche geltend machen», sagte

Simon Pschorr, Staatsanwalt und Sprecher der Fachgruppe Strafrecht,
dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). 

Da Investitionen beim Cannabis-Anbau hoch seien und die Lizenzen laut
Gesetz für sieben Jahre galten, rechnet Pschorr mit Beträgen in
«nicht unerheblicher Höhe».

Die Union hatte angekündigt, bei einer Regierungsübernahme das
Cannabis-Gesetz umgehend rückgängig machen zu wollen. «Dieses Gesetz

schützt Dealer und setzt unsere Kinder und Jugendlichen dem
Drogenkonsum und der Sucht aus», heißt es im Wahlprogramm von
CDU/CSU. 

Staatsanwalt fordert Übergabefristen

Seit April vergangenen Jahres ist in Deutschland das Kiffen für
Volljährige mit zahlreichen Beschränkungen legal. Erlaubt ist der
Anbau von bis zu drei Pflanzen in Privatwohnungen, aufbewahren darf
man bis zu 50 Gramm Cannabis. Zudem ist es nicht-kommerziellen
«Anbauvereinigungen» mit Lizenz erlaubt, gemeinschaftlich Cannabis
anzubauen. 

Mit Blick auf die Pläne der Union sagte Pschorr, der Gesetzgeber
müsste ausreichende Übergabefristen gewähren. «Den Cannabis Social

Clubs und denjenigen Privatpersonen, die zu Hause Cannabis angebaut
haben, muss die Gelegenheit gegeben werden, Pflanzen und Ernten legal
zu entsorgen. Das kann nicht von heute auf morgen verlangt werden.»
Eine erneute Strafbarkeit könne zudem nicht rückwirkend eingeführt
werden.

Der Staatsanwalt sprach von sehr guten Erfahrungen mit dem Gesetz.
«Bei allen Herausforderungen, die mit der Amnestie verbunden waren
und die man nicht kleinreden darf, ist die Entlastung der Justiz
nicht unerheblich. Ein Zurückdrehen würde bedeuten, dass die Justiz
wieder in großem Maße die kleinen Konsumenten verfolgen muss.» Damit

fehle die Zeit, gegen die organisierte Kriminalität vorzugehen. Die
NRV ist ein Zusammenschluss von Richtern und Staatsanwälten.

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