Bundesgericht hebt Urteil zu Corona-Einreisequarantäne auf

Durften Reisende aus Risikogebieten während der Corona-Pandemie
zeitweilig in Quarantäne geschickt werden? Mit dieser Frage muss sich
erneut der Verwaltungsgerichtshof in München beschäftigen.

Leipzig/München (dpa) - Ein Streit um die Rechtmäßigkeit von
bayerischen Vorgaben nach der Einreise aus Corona-Risikogebieten wird
erneut den Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München beschäftigen. Das
Bundesverwaltungsgericht hob ein Urteil des VGH auf, der darin eine
Verordnung des Freistaates aus dem November 2020 für unwirksam
erklärt hatte. Das Urteil verletzte Bundesrecht. (Az.: BVerwG 3 CN
5.23)

Ehepaar klagte gegen Corona-Regelung

Die Corona-Einreiseverordnung sah vor, dass Menschen, die nach Bayern
einreisen und sich in den zehn Tagen davor in einem Risikogebiet
aufgehalten haben, unverzüglich in Quarantäne müssen. Maßgeblich f
ür
die Einstufung als Risikogebiet war die jeweils aktuelle
Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (RKI). Dagegen hatte ein
Ehepaar aus München geklagt. 

Aus Sicht des VGH verstieß die Verordnung gegen das
Rechtsstaatsprinzip. Als die Verordnung erlassen wurde, habe es keine
gesetzliche Grundlage für die rechtswirksame Festsetzung von
Risikogebieten gegeben. Außerdem monierten die Richter in München,
dass eine Einreise aus einem Risikogebiet allein keinen
Ansteckungsverdacht begründe, der Voraussetzung für eine Quarantäne
ist. Gegen diese Entscheidung hatte das Gesundheitsministerium
Revision eingelegt.

Kein Verstoß gegen Rechtsstaatsprinzip

Der VGH habe die damals existierenden Umstände, die zur Einstufung
von Risikogebieten geführt habe, nicht ausreichend betrachtet,
entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dass die
Corona-Einreiseverordnung auf die RKI-Veröffentlichungen verwies, sei
mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar. Die Bundesrichter verwiesen
den Fall zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück nach
München.

Ministerium begrüßt Entscheidung

Bayerns Gesundheitsministerium begrüßte die Entscheidung. Anders als
die Vorinstanz habe das Bundesverwaltungsgericht die damalige
wichtige Regelung in ihrem Kern als rechtmäßig beurteilt und
bestätigt, sagte ein Ministeriumssprecher. Die Staatsregierung habe
damals große Anstrengungen unternommen, um den Schutz der Bürgerinnen
und Bürger vor den Gefahren einer SARS-CoV-2-Infektion bestmöglich zu
gewährleisten und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems
aufrechtzuerhalten.

Sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, werde man diese
sorgsam analysieren und die notwendigen Schlüsse ziehen, insbesondere
auch mit Blick auf die Fortsetzung des Verfahrens vor dem Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof.

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