Weinautomat in Bad Kreuznach verboten

Eine Winzerin möchte ihren Wein in einem Automaten verkaufen. Das
Oberverwaltungsgericht hat das Verbot der Stadt Bad Kreuznach jetzt
bestätigt. Es geht um Jugendschutz.

Bad Kreuznach/Koblenz (dpa/lrs) - Ein Weinautomat in Bad Kreuznach
verstößt gegen den Jugendschutz. Das urteilte das
rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht (OVG) und bestätigte
damit das Verbot der Stadt Bad Kreuznach. 

Eine Winzerin hatte Anfang 2023 einen Automaten aufgestellt, aus dem
sie eigenen Wein verkaufen wollte. Dieser stand zwar auf ihrem
Grundstück, war allerdings von der Straße bedienbar. Dieses Vorhaben
verstoße gegen das Jugendschutzgesetz, entschied die Stadt Bad
Kreuznach bereits im April 2023. Wein darf demnach nicht in Automaten
in der Öffentlichkeit verkauft werden, auch wenn technische
Vorrichtungen verhindern, dass Minderjährige an den Alkohol gelangen.
Anders als bei Zigarettenautomaten sei der Verkauf von Alkohol nur in
einem gewerblich genutzten Umfeld erlaubt. 

Nach abgelehntem Widerspruchsverfahren hatte die Winzerin ebenfalls
erfolglos beim Verwaltungsgericht geklagt. Ihren Antrag auf Berufung
lehnte das Oberverwaltungsgericht jetzt ab. Damit ist die
Entscheidung der Stadt Bad Kreuznach rechtskräftig. In der Erklärung
betont das OVG, die unterschiedlichen Wirkweisen von Nikotin und
Alkohol. Der Zugang zu Alkohol müsse für Minderjährige laut
Jugendschutzgesetz in besonderer Weise kontrolliert werden.

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