Rettungsdienst soll Fall für Bundesverfassungsgericht werden

In gesundheitlich kritischen Fällen sollten Rettungswagen und
Notärzte rasch zur Stelle sein. Doch es gibt deutliche Unterschiede
in Deutschland. Das möchten Experten nicht länger hinnehmen.

Berlin/Karlsruhe (dpa) - Die Notfallversorgung in Deutschland weist
aus Sicht der Björn Steiger Stiftung große Mängel auf und bedarf
dringend einer Reform. Mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe
will die Organisation, die sich für eine Verbesserung des
Rettungswesens einsetzt, bundesweit einheitliche Standards erreichen.
Die Unterlagen sollen heute elektronisch beim
Bundesverfassungsgericht eingereicht werden, wie die Stiftung
mitteilte. 

«Der Bund erfüllt seine grundgesetzliche Verpflichtung nicht, ein
flächendeckendes, einheitliches und qualitativ hochwertiges
Rettungsdienst-System sicherzustellen», sagte Stiftungs-Präsident
Pierre-Enric Steiger der Deutschen Presse-Agentur. Ziel der
Verfassungsbeschwerde sei die Feststellung, dass die jetzige Regelung
gegen das Grundgesetz verstößt - um dann eine bundesweite
Verbesserung in Angriff nehmen zu können. 

Beschwerde auch gegen Rettungsgesetz von Baden-Württemberg

Gegen das Land Baden-Württemberg zieht die Stiftung vor Gericht, weil
dort im vergangenen August ein umstrittenes neues Rettungsgesetz in
Kraft getreten ist. Aus Sicht der Stiftung stellt es keine
Verbesserung dar. 

Pläne für eine Neuorganisation des Rettungsdienstes mit bundesweit
einheitlichen Standards hatte auch die zerbrochene Koalition aus SPD,
Grünen und FDP. Mit dem Aus der Ampel sind diese Pläne aber
hinfällig. 

Die Björn Steiger Stiftung mit Sitz in Winnenden nahe Stuttgart setzt
sich seit Jahrzehnten für die Verbesserung des Rettungsdienstes ein.
Sie war unter anderem wesentlich an der Einführung der bundesweiten
Notrufnummer 110/112 beteiligt.

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