Betrugsurteil gegen Seeger Bürgermeister ist rechtskräftig
Der Rathauschef aus dem Allgäu wurde 2024 unter anderem wegen Betrugs
zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Dagegen legte er Revision beim
Bundesgerichtshof ein.
Karlsruhe/Seeg (dpa/lby) - Das Urteil wegen Pflegebetrugs gegen den
Bürgermeister der Allgäuer Gemeinde Seeg ist rechtskräftig. Der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies eine Revision des
ehemaligen Lokalpolitikers ab. Die Überprüfung des Urteils habe keine
Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte der BGH
mit.
Im Januar 2024 war Markus Berktold, Rathauschef der Gemeinde im
Ostallgäu, vom Landgericht Nürnberg-Fürth unter anderem wegen Betrugs
in 15 Fällen und Untreue in 37 Fällen zu einer Haftstrafe von
fünfeinhalb Jahren verurteilt worden.
Der 50-Jährige rechnete als Verantwortlicher einer Pflegeeinrichtung
von August 2020 bis Mai 2022 gemeinsam mit einem mitangeklagten
Leiter des Pflegedienstes zu Unrecht bis zu 2,1 Millionen Euro aus
dem sogenannten Pflege-Rettungsschirm ab. Rückforderungen der
Pflegekasse vereitelte er durch Vorlage gefälschter Belege. Der
Leiter des Pflegedienstes wurde zu drei Jahren und elf Monaten
Haftstrafe verurteilt.
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