Ministerin: Cannabis-Gesetz erfüllt Ziele bisher nicht

Cannabis werde trotz der teilweisen Freigabe der Droge bisher vor
allem auf dem Schwarzmarkt gekauft, kritisiert Niedersachsens
Innenministerin. Sie fordert drei Dinge für eine Nachbesserung.

Hannover (dpa/lni) - Die Teil-Legalisierung von Cannabis hat nach
Ansicht von Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens bisher
keines der politischen Ziele erreicht. Weder sei der illegale Verkauf
zurückgedrängt worden noch sei der Schutz von Kindern und
Jugendlichen verbessert worden, sagte die SPD-Politikerin bei der
Vorstellung der Kriminalstatistik 2024.

Es gehe ihr nicht darum, die Legalisierung zurückzudrehen, betonte
die Ministerin. Aber: «Es geht darum, dass das Gesetz funktionieren
muss.»

Die legalen Cannabis-Anbauvereine deckten den Bedarf nicht, daher
werde die Droge weiter überwiegend auf dem Schwarzmarkt gekauft.
Zudem seien die Abstandsregelungen zum Schutz von Kindern praxisfern.

Drei Forderungen zur Weiterentwicklung des Cannabis-Gesetzes

Deswegen müssten drei Dinge unternommen werden, um das
Cannabis-Gesetz weiterzuentwickeln, forderte Behrens. Zum einen
müssten die legalen Möglichkeiten, Cannabis zu erwerben, verbessert
werden - etwa in lizenzierten Geschäften wie bei Alkohol und Tabak.
Zweitens brauche die Polizei mehr Instrumente, um illegalen
Drogenhandel zurückzudrängen. Und drittens müsse ein vernünftiger
Kinder- und Jugendschutz erreicht werden.

Die Zahl der Drogendelikte in Bezug auf Cannabis ist in Niedersachsen
mit der Gesetzesänderung im vergangenen Jahr um mehr als 12.000 Fälle
zurückgegangen und hat sich mehr als halbiert. Nach Einschätzung der
Polizei liegt das auch daran, dass die Teil-Legalisierung den
Einstieg in Ermittlungen - auch zu anderen Drogen - erschwert hat.
Die Fallzahlen zu Delikten mit Heroin, Kokain und MDMA gingen im Zuge
dessen ebenfalls spürbar zurück.

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