Eilanträge gegen NRW-Krankenhausplan gescheitert

Die Reform der Krankenhauslandschaft in NRW trifft auf Widerstand der
Kliniken. Nun hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht erste
Entscheidungen getroffen.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat
Eilanträge von Kliniken gegen den NRW-Krankenhausplan zurückgewiesen.
Die Entscheidung, dass ein Krankenhaus in Wesel bestimmte
medizinische Leistungen nicht mehr erbringen darf, sei rechtmäßig,
befand das Gericht.

Die Auswahlentscheidung des Landes zulasten der Klinik sei nicht zu
beanstanden. Es sei vertretbar, sich bei der Schwere der Erkrankungen
auf Kliniken mit hoher Qualität und Expertise zu konzentrieren,
orientiert an den Fallzahlen. Dabei ging es um Leukämie- und
Lymphom-Erkrankungen, Knie-Prothetik,
Bauchspeicheldrüsen-Erkrankungen und Eierstock-Krebs. 

Wohnortnähe bei schweren Eingriffen nachrangig

Die Einschätzung, eine geringere Zahl von Anbietern medizinisch
hochkomplexer Eingriffe werde zu einer Qualitätssteigerung führen,
Wohnortnähe sei dabei nachrangig, stoße nicht auf Bedenken. Gegen den
Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster
eingelegt werden.

Eine Wuppertaler Klinik darf keine Eingriffe an der
Bauchspeicheldrüse mehr vornehmen. Auch dies sei rechtmäßig, befand
das Gericht. Im Regierungsbezirk Düsseldorf dürfen nach dem neuen
Plan noch 15 Krankenhäuser solche Operationen durchführen und 17
nicht mehr.

Gegen die neue Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen waren nach
Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums bis vor rund einem Monat 94
Klagen bei den Verwaltungsgerichten eingegangen. 

6.200 Einzelentscheide

Für alle Krankenhäuser ist grundsätzlich der 1. April der Stichtag
für die Umsetzung des neuen Krankenhausplans. Die Klagen hätten keine
aufschiebende Wirkung. Für bestimmte Leistungsgruppen sieht der
Krankenhausplan allerdings eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember
vor. 

Mitte Dezember 2024 wurde den NRW-Krankenhäusern verbindlich
mitgeteilt, welche Leistungen sie zukünftig anbieten dürfen. Nach
Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums wurden rund 6.200
Einzelentscheide getroffen, welche Klinik welche Behandlung anbieten
darf. Durch eine stärkere Spezialisierung bei den Kliniken sollen
Patienten eine bessere Versorgung erhalten.

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