Neues Gutachten zu Corona-Untersuchungsausschuss liegt vor

Schon mehrfach wurde rund um den hessischen
Corona-Untersuchungsausschuss die Expertise von Gutachtern bemüht.
Nun ist ein neues Papier fertig.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Der Corona-Untersuchungsausschuss des
hessischen Landtags könnte nach dem Ergebnis eines neuen Gutachtens
seine Arbeit wegen einer Klage der AfD-Opposition vor dem
Staatsgerichtshof ruhen lassen. Diese Auszeit dürfe aber nicht gegen
die Stimmen von einem Fünftel der insgesamt 133 Abgeordneten
beschlossen werden, schreibt der Rechtsanwalt und Gutachter Butz
Peters in dem Papier, das der dpa in Wiesbaden vorliegt. Das wären 27
Stimmen. 

Der Landtag hatte im Juni 2024 den Untersuchungsausschuss zur
früheren Corona-Politik auf Betreiben der AfD eingesetzt. Zu dem
AfD-Antrag mit 43 Fragen hatte das Parlament zuvor auf Initiative der
übrigen Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP wegen
verfassungsrechtlicher Bedenken schon mehrere Gutachten in Auftrag
gegeben. Nach deren Lektüre kürzten diese vier Fraktionen den
Untersuchungsauftrag auf nur noch sieben Punkte, die nach ihrer
Ansicht alleine mit der Verfassung vereinbar sind.

Die AfD-Fraktion hatte Ende vergangenen Jahres beim Hessischen
Staatsgerichtshof Verfassungsklage eingereicht, um ihre
ursprünglichen 43 Fragen im Corona-Untersuchungsausschuss
durchzusetzen. Auch bei der Zusammensetzung des Gremiums strebt die
Oppositionsfraktion Änderungen an. 

Im Untersuchungsausschuss wird über die Frage gestritten, ob die
Arbeit des Gremiums bis zur Entscheidung des Staatsgerichtshofs ruhen
sollte. Anfang Februar 2025 war in dem Gremium der Antrag für ein
Gutachten zu dieser Frage mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen
verabschiedet worden. Die FDP enthielt sich, die AfD votierte
dagegen.

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