Elterngeld, Reisen, Führerschein - was sich im April ändert

Formulare, Papiere und der Gang zum Amt - viele Menschen wünschen
sich mehr Digitalisierung in Deutschland. Für Verbraucher könnte sich
in diesem Bereich manches im neuen Monat tun.

Berlin (dpa) - Den Führerschein auf dem Handy zeigen? Bis das geht,
könnte es noch dauern - immerhin der Fahrzeugschein soll im April
digital werden. Der neue Monat bringt zudem für manche Eltern
Einschnitte mit sich. Ein Überblick über die Änderungen:

Kürzungen beim Elterngeld 

Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten,
wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll nur noch
an Alleinerziehende und Paare gehen, die ein zu versteuerndes
Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben. Diese neue Grenze
gilt, wenn das Kind am oder nach dem 1. April geboren wird.

Testlauf für den digitalen Fahrzeugschein 

Die Fahrzeugpapiere nicht mehr mitnehmen, sondern auf dem Smartphone
zeigen: Im April beginnt ein Testlauf für den digitalen
Fahrzeugschein. Interessierte Autofahrer können ab Anfang des Monats
eine App testen, die gemeinsam vom Kraftfahrt-Bundesamt und der
Bundesdruckerei entwickelt wurde.

Neue Fragen für die theoretische Führerscheinprüfung

Wer den Führerschein machen möchte, muss sich ab dem 1. April auf
einen überarbeiteten Fragenkatalog einstellen. Einige Fragen wurden
etwa aufgrund rechtlicher Änderungen gestrichen, andere wurden
hinzugefügt - etwa zum Rechtsabbiegen, zu Vorfahrtsregelungen an
Kreuzungen oder zu bestimmten Verkehrsschildern.

Elektronische Reisegenehmigung für Großbritannien

Wer aus Ländern ohne Visapflicht, wie den EU-Staaten oder der
Schweiz, nach Großbritannien reisen will, braucht künftig neben dem
Reisepass eine elektronische Reisegenehmigung. Laut dem britischen
Innenministerium soll die neue Regelung für Europäer ab dem 2. April
2025 gelten. Die als ETA (Electronic Travel Authorisation)
bezeichnete Genehmigung kostet 10 Pfund (11,93 Euro) und muss
spätestens nach zwei Jahren erneuert werden.

Darmkrebs-Vorsorge früher für Frauen

Frauen haben früher einen Anspruch auf eine Darmkrebs-Vorsorge, eine
sogenannte Früherkennungskoloskopie. Im Mindestabstand von zehn
Jahren sind ab 50 Jahren zwei Darmspiegelungen zur Früherkennung
möglich. Für Männer war die Altersgrenze früher herabgesetzt worden
,
weil sie ein höheres Darmkrebsrisiko haben. Wer sich keiner
Darmspiegelung unterziehen möchte, kann alle zwei Jahre einen
Stuhltest machen. 

Kommt die elektronische Patientenakte?

Der Test für die elektronische Patientenakte (ePA) läuft seit dem 15.
Januar - bislang nur in drei Testregionen und rund 300 teilnehmenden
Praxen. Diese Testphase wird aktuell nach Angaben des
Bundesgesundheitsministeriums ausgewertet. Fällt ein positives
Urteil, könnte sie ab Ende April eingeführt werden. 

In der ePA sollen alle Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder, Arztbriefe
und Laborbefunde gespeichert werden. Mit der Einführung soll etwa der
Dokumentenaustausch zwischen verschiedenen Arztpraxen oder mit
Apotheken erleichtert werden. Jeder Kassenpatient soll die ePA nach
den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums bekommen - es sei denn,
er widerspricht.

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