Falsche Ärztin soll in Psychiatrie eingewiesen werden

Eine junge Frau bewirbt sich mit einer gefälschten Urkunde als Ärztin
- und wird angestellt. Das Gericht sieht eine Persönlichkeitsstörung
als Grund. Die Angeklagte soll in psychiatrische Behandlung.

Osnabrück (dpa) - In dem Prozess um eine falsche Ärztin hat das
Landgericht Osnabrück die Einweisung der 23-Jährigen in eine
psychiatrische Klinik angeordnet. Die Angeklagte weise eine
krankhafte Persönlichkeitsstruktur auf, sagte die Vorsitzende
Richterin Nadine Laatz-Petersohn bei der Urteilsverkündung. «Ihnen
muss geholfen werden, und die Allgemeinheit muss geschützt werden»,
erklärte sie. Bis zum Schluss der Beweisaufnahme habe die Angeklagte
ein Lügenkonstrukt aufrechterhalten. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte sich mit
Hilfe einer gefälschten Approbationsurkunde im Jahr 2022 bei zwei
Kliniken in Debstedt (Landkreis Cuxhaven) und im emsländischen Meppen
erfolgreich beworben hatte. In Debstedt arbeitete sie kurz als
Anästhesistin, allerdings ohne Patienten zu behandeln. Nach ihrer
Entlassung dort bewarb sie sich in Meppen und arbeitete in der
Notaufnahme. Dort behandelte sie auch Patienten, indem sie
Betäubungsspritzen setzte und Wunden vernähte.

Kein «Plan B» zum Beruf der Ärztin

Die Kammer bezog sich auf ein psychiatrisches Gutachten, wonach es
für die Angeklagte keinen «Plan B» zum Beruf der Ärztin gegeben hab
e.
Mit diesem Berufswunsch habe sie aus dem Schatten ihres Bruders,
vielleicht auch ihrer Familie treten wollen, sagte die Richterin. 

Die notwendigen Zeugnisse habe sie gefälscht. Es sei damit zu
rechnen, dass sie immer wieder versuchen würde, als Medizinerin zu
arbeiten. Die Gefahr, dass dabei am Ende auch Patienten sterben
könnten, sei zu groß, als dass es die Kammer bei einer Verurteilung
nach dem Jugendstrafrecht belassen könnte. Angeklagt war sie unter
anderem wegen Betrugs und gefährlicher Körperverletzung. Dieser Taten
habe sie sich auch schuldig gemacht, sagte die Richterin.

Gericht sieht Gefahr für Allgemeinheit

Inzwischen hat die Angeklagte ein Medizinstudium aufgenommen und
arbeitet nach Angaben der Richterin in einem Aushilfsjob im OP. Die
Kammer sei davon überzeugt, dass die von der Frau vorgelegten
Zeugnisse der Hochschulreife gefälscht seien, sagte Laatz-Petersohn. 

Selbst das Strafverfahren habe sie nicht davon abgehalten, weiterhin
ein Konstrukt von Lügen aufrechtzuerhalten. Das belege, dass die
Angeklagte nicht ausreichend in der Lage sei, sich selbst zu steuern.
Es müsse verhindert werden, dass die junge Frau erneut als Ärztin
arbeite. Dazu habe das Gericht zum «schärfsten Schwert» greifen
müssen - die Einweisung auf unbestimmte Zeit in eine psychiatrische
Klinik.

Zeugnisse gefälscht

Die junge Frau war mit ihrer Familie 2006 in die USA ausgewandert.
2019 kam die Familie wieder nach Deutschland zurück. In den USA
erwarb sie einen Schulabschluss, der der deutschen Mittleren Reife
entsprach. Nach Überzeugung des Gerichts hatte sie die Zeugnisse, die
ihr die Hochschulreife attestierten, gefälscht. 

Ex-Freund belastet

Die Angeklagte hatte zu Beginn der Hauptverhandlung die Vorwürfe
eingeräumt. Sie hatte ihren damaligen Freund beschuldigt, sie dazu
gezwungen zu haben, als Ärztin zu arbeiten. Er soll ihren Angaben
zufolge auch die gefälschte Approbationsurkunde besorgt haben. Der
als Zeuge geladene Ex-Freund widersprach dieser Darstellung.

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