Kosten für Rettungswagen: Kassen appellieren an Kreise

Krankenkassen wollen nicht für Leerfahrten der Rettungsdienste
aufkommen. Mehrere Kreise lehnen einen Vorschlag zur Finanzierung ab.
Nun könnten Bürger mit zur Kasse gebeten werden.

Potsdam (dpa/bb) - Nach der Brandenburger Landesregierung appellieren
auch die Krankenkassen an die Landkreise, die Bürger nicht für
Rettungsfahrten zur Kasse zu bitten. Sie sollten eine neue
Kalkulationssystematik verwenden und «diesen Weg schnellstmöglich
gehen», sagte die Leiterin des Verbands der Ersatzkassen
Berlin/Brandenburg, Rebecca Zeljar. «Wir haben uns entschieden, in
den Landkreisen, in denen wir keine abgestimmte Gebührenkalkulation
haben, Festbeträge (.) zu zahlen.» Die Kassen zahlten dann nur diese
Beträge.

Streit um Leerfahrten

Die Landkreise müssen als Träger einen Rettungsdienst vorhalten. Die
Krankenkassen wehren sich aber dagegen, auch Leerfahrten zu
übernehmen - also Fahrten, bei denen der Transport ins Krankenhaus
nicht nötig ist. In acht Kreisen zahlen die Kassen derzeit nur
Festbeträge, weil es keine Einigung über den Umgang mit den Kosten
gibt.

Dort könnten Bürgerinnen und Bürgern künftig für einen Teil der
Kosten der Rettungsfahrten herangezogen werden - Märkisch-Oderland
hatte dies angekündigt. Uckermark-Landrätin Karin Dörk (CDU) hatte
dem RBB gesagt, der Kreis verschicke bis zu einer Einigung mit den
Kassen keine Kostenbescheide.

Ministerin warnt Kreise

Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos) machte daher am
Freitag Druck: «Dieser Konflikt darf nicht auf dem Rücken der
Patienten ausgetragen werden. Ich hoffe sehr, dass die betroffenen
Kreise keine Gebührenbescheide an Bürgerinnen und Bürger verschicken,

sondern jetzt die ihnen vorliegende und geeinte
Kalkulationssystematik prüfen.» 2023 war eine landesweite Grundlage
für eine Kostenkalkulation von den Kassen gekündigt worden.

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