Prozess gegen AfD-Abgeordnete beginnt am 14. Mai
Der Landtag hat die Immunität der AfD-Politikerin Storm aus
Unterfranken aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft dringt auf einen
Strafbefehl - doch nun kommt es zu einem Prozess.
Aschaffenburg (dpa/lby) - Der Prozess gegen die
AfD-Landtagsabgeordnete Ramona Storm wegen Verwendens von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen beginnt am 14. Mai. Das teilte das
Amtsgericht Aschaffenburg mit.
Die Politikerin mit einem Wahlkreis in Unterfranken äußerte sich
bisher auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur nicht zu dem
Vorwurf. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die
Unschuldsvermutung.
Die 67-Jährige, eine gelernte Krankenschwester, teilte im Januar
unter Verweis auf ihren Anwalt mit, sie könne sich zum Inhalt noch
nicht äußern, da es noch ein laufendes Verfahren sei.
Einspruch gegen Strafbefehl führt zum Prozess
Das Amtsgericht hatte im vergangenen Jahr auf Antrag der
Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen Storm erlassen. Er enthält
in der Regel Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr auf
Bewährung - die Details zum Strafbefehl gegen Storm sind nicht
bekannt.
Gegen den Strafbefehl legte die Politikerin Einspruch ein - nun kommt
es zum Prozess. Es ist nur ein Verhandlungstag angesetzt.
Die Politikerin kam 1958 im brandenburgischen Kyritz zur Welt. Sie
ist seit 2018 Mitglied in der AfD und war nach eigenen Angaben von
2020 bis November 2023 Stadträtin in Aschaffenburg.
Ermittlungen nach mutmaßlichem Hitlergruß-Video
Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg hatte im vergangenen Sommer
bestätigt, dass sie gegen Storm wegen Verwendens von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen ermittelt. Es bestand damals der
Anfangsverdacht, dass die AfD-Politikerin im August 2023 auf ihrer
öffentlichen Facebook-Seite eine Videodatei eingestellt haben könnte,
auf der ein Mann öffentlich den Hitlergruß zeigt.
Der Landtag hob die Immunität der Abgeordneten dann auf. Dem Votum
war eine entsprechende Empfehlung des Rechtsausschusses
vorausgegangen.
Abgeordnete genießen einen besonderen Schutz vor Ermittlungen der
Justiz. Auf diese Weise sollen Mandatsträger insbesondere auch bei
politisch motivierten Klagen geschützt werden. Sofern einer
Staatsanwaltschaft aber entsprechende Hinweise vorliegen, die
Ermittlungen rechtfertigen, wird beim Landtag eine Aufhebung der
Immunität beantragt.
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