Zehn Jahre Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik

Die Voraussetzungen, um die Gene eines im Reagenzglas gezeugten
Embryos vor der Übertragung in die Gebärmutter zu untersuchen, sind
sehr streng. Trotzdem werden die meisten Anträge erlaubt.

München (dpa/lby) - Durch künstliche Befruchtung erzeugte Embryos
dürfen nur in sehr eng gesetzten Grenzen vor dem Einpflanzen in die
Gebärmutter genetisch untersucht werden. In den zehn Jahren ihres
Bestehens hat die Bayerische Ethikkommission für
Präimplantationsdiagnostik (PID) über rund 2.500 Anträge auf eine
solche Untersuchung des Erbmaterials entschieden - in den
allermeisten Fällen positiv. 

Seit ihrer Gründung im März 2015 bis Ende 2024 gab die Kommission
2.338 Anträgen statt und lehnte 145 Anträge ab, bilanzierte ein
Sprecher des Gesundheitsministeriums. Die Zustimmungsquote liegt
damit bei über 95 Prozent. Die Zahl der Anträge stieg von 35 im Jahr
2015 auf 381 im Jahr 2024. 

Einzelfallentscheidungen

Die achtköpfige Kommission wäge in jedem Einzelfall medizinische,
psychische, soziale und ethische Umstände ab, erläuterte
Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). Oberste Priorität habe
der Schutz des Lebens. Der Ministeriumssprecher ergänzte: «Liegt nach
den Umständen des Einzelfalls weder eine hohe Wahrscheinlichkeit
einer schwerwiegenden Erbkrankheit vor noch eine Schädigung, die mit
hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen kann,
so ist der Antrag abzulehnen.»

Anlässlich eines Festaktes zum zehnjährigen Bestehen in München
betonte Gerlach, die Ethikkommission leiste einen wichtigen Beitrag
dazu, dass die medizinischen Möglichkeiten in Bayern
verantwortungsbewusst genutzt würden. «Einerseits schreitet der
medizinische Fortschritt unaufhaltsam voran, andererseits dürfen
ethische Leitplanken dabei nicht an Klarheit verlieren», betonte sie.
Die Kommission setze Maßstäbe und treffe Entscheidungen, die den Kern
unseres gesellschaftlichen Selbstverständnisses berührten. 

Vier PID-Zentren in Bayern

Präimplantationsdiagnostik (PID) ist die genetische Untersuchung
eines durch assistierte Reproduktion erzeugten Embryos, bevor er in
die Gebärmutter übertragen wird. Bei der Untersuchung wird
beispielsweise gezielt nach Erbkrankheiten oder Chromosomen-Anomalien
gesucht. 

Die PID darf in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz nur in
Ausnahmefällen unter strengen Voraussetzungen vorgenommen werden. In
Bayern gibt es dafür vier zugelassene Zentren: zwei in München, eines
in unmittelbarer Nachbarschaft in Planegg-Martinsried und eines in
Regensburg.

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