Leichenteile in Tiefkühltruhe: Auch Mordurteil möglich

Am Landgericht Bielefeld geht es eigentlich um Totschlag. Am ersten
Verhandlungstag aber taucht ein Papier auf. Darin hat der Angeklagte
Details zur Tat verraten.

Bielefeld (dpa/lnw) - Im Totschlagprozess um eine in einer
Gefriertruhe aufbewahrte Leiche muss der Angeklagte auch mit einer
Verurteilung wegen Mordes rechnen. Darauf hat der Vorsitzende Richter
Christoph Meiring zum Prozessauftakt am Landgericht Bielefeld
hingewiesen. 

Hintergrund ist eine schriftliche Erklärung des 40-jährigen
Angeklagten, die er einem psychiatrischen Gutachter bei einem
Untersuchungsgespräch überreicht hatte. Darin ist die Rede davon,
dass das Opfer nach einer Rangelei zuerst am Boden gelegen habe. Da
habe der Mann noch gelebt. Daraufhin habe er an die Konsequenzen
gedacht und den 62-Jährigen mit dem Akku eines Fahrrades
totgeschlagen. 

Damit könnte das Mordmerkmal der Verdeckung erfüllt sein, erklärte
Meiring. Weil das Gutachten des forensischen Psychiaters am ersten
Prozesstag noch nicht vorlag, kündigte der Anwalt des Angeklagten an,
dass sich sein Mandant vorerst nicht zur Anklage äußern werde.

Fund in Gefriertruhe

Ermittler hatten im Oktober 2024 in der Wohnung des polnischen
Staatsangehörigen im ostwestfälischen Verl 14 tiefgefrorenen
Leichenteile entdeckt. Todesursache war laut Obduktion ein
Schädelhirntrauma durch stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Kopf. Dem
Fund war ein Streit unter mehreren Männern aus der Trinkerszene an
einem Bahnhofsgebäude vorausgegangen. Ein Zeuge hatte gehört, dass es
bei dem Wortwechsel um ein Tötungsdelikt ging.

Einer Polizeistreife hatte der Angeklagte emotionslos eingestanden,
dass sie in seiner Wohnung eine Leiche finden würde. Dabei handelte
es sich um einen zu diesem Zeitpunkt bereits seit einem Jahr
vermissten 62-Jährigen. In der vermüllten Wohnung wurde die Polizei
dann wie angekündigt fündig. 

Verteidiger überrascht

Der Verteidiger des 40-Jährigen zeigte sich am ersten Prozesstag von
der Entwicklung überrascht. Sein Mandant hatte bislang von einem
Blackout gesprochen und angegeben, dass er keine Erinnerung an die
Tat habe. 

Da das Gutachten des Experten bisher nicht vorlag, wurde der
Psychiater als Zeuge vernommen. Er berichtete von seinen Gesprächen
mit dem Angeklagten und dessen zum Teil wirren Ausführungen zur Tat
und bisherigem Leben. Demnach beklagte der Angeklagte fehlende
Hilfen, erzählte von einem Suizidversuch, Alpträumen und finanziellen
Problemen. Seit er im Gefängnis sei, fühlte er sich erleichtert. Dort
bleiben wolle er aber nicht. 

In dem Papier schilderte er ausführlich, wie die Leiche drei Tage
lang im Blut in seiner Wohnung lag. Dann habe er sie gewaschen,
zerteilt und eingefroren. Die Kleidung habe er verbrannt. Am Tattag
habe er viel getrunken und das spätere Opfer auf dem Heimweg von
einem Kumpel mit zu sich nach Hause eingeladen. 

Bis April hat das Landgericht zwei weitere Verhandlungstermine
angesetzt.

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