Sozialgerichte rechnen mit viel Arbeit durch Corona-Folgen
Rente, Arbeitsunfähigkeit, Bürgergeld - NRW-Sozialgerichte
entscheiden oft über einschneidende Fragen und viel Geld. Seit
einiger Zeit sind die Klage-Eingänge rückläufig, doch das könnte si
ch
ändern.
Essen (dpa) - Die NRW-Sozialgerichte rechnen mit viel Arbeit als
Folge der Corona-Pandemie. Rechtsstreitigkeiten um eine Anerkennung
der Infektion als Berufskrankheit bei Beschäftigten in
Gesundheitsberufen oder als Arbeitsunfall bei anderen Branchen hätten
in der ersten Instanz bereits um rund ein Zehntel zugenommen, sagte
der Präsident des NRW-Landessozialgerichtes, Jens Blüggel, bei der
Präsentation seines Jahresberichts.
Grundsicherung/Bürgergeld größter Streitpunkt
Prozesse um die Grundsicherung für Arbeitssuchende - heute
«Bürgergeld» - seien mit gut 28 Prozent der LSG-Verfahrenseingänge
im
vergangenen Jahr weiter der zahlenmäßig wichtigste Streitpunkt.
Allerdings gebe es hier seit Jahren zurückgehende Zahlen - wohl, weil
der Gesetzgeber Anforderungen an die Leistungen verringert und etwa
das geschützte Vermögen erhöht habe. Wenn Sanktionen künftig
verschärft würden, werde das aber möglicherweise auch wieder zu mehr
Verfahren führen.
Insgesamt verzeichnete das Landessozialgericht im vergangenen Jahr
erneut einen Rückgang der Eingänge um gut sieben Prozent auf 5.414
Verfahren. Bei den acht NRW-Sozialgerichten gingen rund 66.000
Verfahren ein, knapp ein Prozent weniger als im Vorjahr. Die
Verfahrensdauer beim Sozialgericht verkürzte sich leicht auf 16
Monate. Bei der zweiten Instanz, dem LSG, dauerte es 2024
durchschnittlich 17,6 Monate bis zur Entscheidung.
Sozialprozess per Video
Die NRW-Sozialgerichtsbarkeit werde zunehmend auf elektronische Akten
und Videokonferenztechnik umgestellt, sagte Blüggel. Mit der
Konferenztechnik könnten in geeigneten Fällen Verfahrensbeteiligte
per Video dazugeschaltet werden, das Gericht bleibe stets in Präsenz
im Saal, erläuterte ein Sprecher.
Der LSG-Präsident sieht Probleme für den Rechtsschutz der Kläger,
weil es immer weniger Fachanwälte für Sozialrecht gebe. Außerdem
fehlten medizinische Gutachter für die Verfahren.
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