Verbrechen mit K.-o.-Tropfen: Bundesrat für härtere Strafen
Wer seinem Opfer heimlich eine Substanz ins Getränk träufelt, um es
auszurauben oder zu sexuelle Handlungen zu bewegen, soll künftig
länger ins Gefängnis. Das schlägt der Bundesrat vor.
Berlin (dpa) - Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert,
höhere Strafen für Sexual- und Raubstraftaten unter Verwendung
sogenannter K.-o.-Tropfen zu ermöglichen. Ein entsprechender Antrag
von Berlin fand in der Länderkammer die notwendige Mehrheit.
Urteil des BGH
Hintergrund der Initiative ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs
(BGH) vom vergangenen Herbst. Der BGH hatte darin ausgeführt, wer
solche Tropfen einsetze, um gegen den Willen einer Person sexuelle
Handlungen an ihr vorzunehmen, benutze dabei kein «gefährliches
Werkzeug». Dies ist im Strafrecht für die Höhe der Strafe von
Bedeutung. Der BGH kippte damit ein Urteil des Landgerichts Dresden.
In Paragraf 177 ist die Strafbarkeit von sexuellen Übergriffen,
sexueller Nötigung und Vergewaltigung geregelt. Bei Verwendung eines
gefährlichen Werkzeugs oder einer Waffe ist darin nicht auf eine
Freiheitsstrafe unter fünf Jahren zu erkennen.
In dem konkreten Fall soll ein Mann einer Bekannten heimlich die
Droge Gamma-Butyrolacton (GBL) ins Getränk gemischt und danach
sexuelle Handlungen an ihr vollzogen haben. Das Landgericht Dresden
hatte das Verabreichen der Substanz mittels einer Pipette als
Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs gewertet und den Angeklagten
daher unter anderem wegen besonders schweren sexuellen Übergriffs zu
einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Unter anderem erläutert der BGH in seinem Beschluss, dass ein
Werkzeug im allgemeinen Sprachgebrauch ein für bestimmte Zwecke
geformter Gegenstand sei, mit dessen Hilfe etwas bearbeitet werde.
Dementsprechend könnten Flüssigkeiten nicht als Werkzeug bewertet
werden.
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