Seit Cannabis-Gesetz in knapp 180 Fällen Straferlass

Die Justiz hat von Anfang an nicht mit Kritik an dem neuen
Cannabis-Gesetz gespart. Inzwischen sind Hunderte alte Verfahren
überprüft.

Berlin (dpa/bb) - Knapp ein Jahr nach der weitgehenden Legalisierung
von Cannabis sind in Berlin bislang in 178 Fällen bereits verhängte
Strafen wegen Verstößen mit Marihuana oder Haschisch erlassen worden.
Das teilte die Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur mit.
71 Mal seien die Strafen neu bestimmt worden. In einem Fall habe die
Überprüfung zur Entlassung aus der Strafhaft geführt. Insgesamt
wurden demnach 249 Verfahren bis zum Stichtag 13. März überprüft. 


Grund ist die im Gesetz enthaltene Amnestieregelung für Altfälle. Sie
gilt besonders für Ermittlungsverfahren, die noch laufen, und
Urteile, bei denen Geldstrafen noch nicht bezahlt oder
Gefängnisstrafen nicht abgesessen wurden. Diese Verfahren müssen
durchgesehen werden, um zu klären, ob die Urteile ganz oder teilweise
unter die beabsichtigte Amnestie fallen. 

Mehr als 5.400 Fälle überprüft 

In Berlin betraf dies rund 5.400 Strafverfahren (Stichtag 8.11.2024),
bei denen es um Drogendelikte mit Cannabis gehe, erklärte ein
Sprecher der Staatsanwaltschaft. Im vergangenen Jahr war von mehr als
5.700 Verfahren gesprochen worden. 

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft unterliegt die Anzahl der Fälle
Schwankungen, da sich Korrekturen in den erfassten Datenbeständen
auswirkten. «Eine gesonderte statistische Erfassung der von der
Amnestieregelung betroffenen Verfahren ist nicht erfolgt», erklärte
der Behördensprecher. Zum Stichtag 8. November 2024 seien die
Vorprüfungen weitestgehend abgeschlossen gewesen.

Kritik von Justizsenatorin

Die Amnestieregelung hatte bundesweit bei der Justiz für Kritik
gesorgt. Überall wurde über zusätzliche Arbeit geklagt. Die
Hoffnungen der Befürworter seien nicht erfüllt worden, heißt es auch

rund ein Jahr später von der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und
Verbraucherschutz. Weder sei es zu einer Entlastung der Justiz
gekommen, noch sei die «prognostizierte Eindämmung des
Schwarzmarktes» eingetreten. «Das Gesetz hat sich als untauglich
erwiesen», erklärte eine Sprecherin der Senatsjustizverwaltung. 

Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) war von Anfang an gegen das
Gesetz und setzt sich für eine Aufhebung ein. Es sei «eingehend zu
evaluieren», hieß es aktuell. «Bis dahin wird die Umsetzung des
Gesetzes im Austausch mit den anderen Ländern kontinuierlich
beobachtet», so die Senatsjustizverwaltung.

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