Weitere Eilanträge gegen Krankenhausreform erfolglos

Die NRW-Krankenhausreform schippert vor Gericht auf und ab: Erst
vorige Woche wurde sie erfolgreich beklagt, jetzt gibt es wieder
Oberwasser für die angestrebte Spezialisierung.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Das juristische Tauziehen um die
Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen geht weiter. Nachdem die
Landesregierung in der vergangenen Woche erstmals Niederlagen vor
Gericht erlitten hatte, sind ihre Pläne jetzt erneut vom
Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt worden: Sieben weitere
Eilanträge von Kliniken wurden abgelehnt. 

Die Reform sieht eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser vor.
Viele Krankenhausträger klagen nun dagegen, dass sie nach den neuen
Plänen bestimmte Leistungen nicht mehr anbieten dürfen.

Das Land habe «rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidungen» getroffen,
teilte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht mit. In drei Fällen, in
denen die betroffenen Krankenhäuser medizinische Leistungen im
Bereich Leukämie und Lymphome nicht mehr erbringen dürften, sei klar,
dass bei ihnen zu geringe Fallzahlen im Vergleich zu den
berücksichtigten «Spitzenversorgern mit deutlich höherem
Leistungsgeschehen» festgestellt worden seien. Gegen die Beschlüsse
kann jeweils Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster
eingelegt werden. 

Achterbahnfahrt gerichtlicher Auseinandersetzungen

Schon in der vorletzten Woche waren Krankenhäuser mit ihren
Eilanträgen am Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert. Dagegen
hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in der vorigen Woche in
vier Eilverfahren den klagenden Kliniken vorerst recht gegeben.
Insgesamt gibt es laut NRW-Gesundheitsministerium 28 Eilanträge und
95 Klagen gegen die Krankenhausplanung des Landes. 

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die damit
verbreitete Ungewissheit. «Es ist für Patientinnen und Patienten
fatal, dass erst Gerichte politisch notwendige Entscheidungen klären
müssen», sagte Vorstand Eugen Brysch. Von dem noch im Sommer zur
Schau getragenen gegenseitigen Einvernehmen zwischen Landesregierung
und maßgeblichen Akteuren der Krankenhauslandschaft sei in der Praxis
nicht viel übrig geblieben.

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