Polizeigewerkschaft sieht Cannabisgesetz weiter kritisch
Auch in MV ist Cannabis seit dem 1. April 2024 teilweise legal. Die
Gewerkschaft der Polizei zeigt sich besorgt und fordert zusätzliches
Geld. Ein Großprojekt ist derweil eingebremst worden.
Schwerin (dpa/mv) - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in
Mecklenburg-Vorpommern hat auch ein Jahr nach der Teillegalisierung
von Cannabis keine gute Meinung von dem Gesetz. «Das bestehende neue
Cannabis-Gesetz war ein handwerklich schlecht gemachter
Schnellschuss», sagte Christian Schumacher, Vorsitzender der GdP in
Mecklenburg-Vorpommern, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Für seine Gewerkschaft sende das bestehende Gesetz Signale für den
Konsum von Cannabis, anstatt den Fokus auf Prävention zu legen. Er
forderte eine bessere Ausstattung für die Cannabis-Kontrollen. Laut
Schumacher fehlen der Polizei Messgeräte und Vortester, um Verstöße
im Straßenverkehr feststellen zu können.
Dies verdeutliche die technischen, finanziellen und personellen
Probleme bei der Ausstattung der Polizei weiter. Die Anschaffung
dieser Geräte und Investitionen in Präventionsmaßnahmen seien
deswegen ein Muss, sagte er.
Drei Anbauvereinigungen für Cannabis zugelassen
Laut einem Sprecher des zuständigen Landwirtschaftsministeriums gibt
es derzeit drei Anbauvereinigungen für Cannabis mit insgesamt 550
Mitgliedern in Mecklenburg-Vorpommern. Sechs Anträge würden derzeit
noch bearbeitet. Auf Anfrage teilte das Ministerium mit, dass jeder
Antrag umfangreich geprüft werden müsse. Das Ministerium habe bisher
zu jedem Antrag ergänzende Unterlagen anfordern müssen, was zu
längeren Bearbeitungszeiten geführt habe.
Einen Dämpfer erteilte das Ressort von Agrarminister Till Backhaus
(SPD) in der vergangenen Woche einem geplanten Großkomplex von
High-Tech-Anlagen für Cannabis-Anbauvereinigungen bei Anklam. Das
Vorhaben auf dem ehemaligen NVA-Gelände in Relzow mit 35 alten
Panzerhallen und einem Komplex von zahlreichen dicht
nebeneinanderstehenden Anbaumodulen diverser Cannabis-Clubs sei mit
dem Gesetzeszweck nicht vereinbar.
«Erklärter Zweck des Konsum-Cannabis-Gesetzes ist es, kommerzielle
Plantagen und vergleichbare Großanbauflächen für Cannabis
auszuschließen und stattdessen einen kleinräumigen, nichtgewerblichen
Eigenanbau zum Eigenkonsum durch die Mitarbeit der Mitglieder der
Anbauvereinigungen zu ermöglichen», argumentierte ein
Ministeriumssprecher.
Cannabis-Gesetz soll auch Prävention fördern
Dem Gesetz zufolge dürfen seit dem 1. April 2024 Erwachsene
bundesweit bis zu 50 Gramm Cannabis zu Hause aufbewahren und bis zu
drei Pflanzen selbst anbauen. Auch das Mitführen von bis zu 25 Gramm
außerhalb der Wohnung ist straffrei. Außerdem soll das Gesetz strenge
Kontrollen ermöglichen. Laut Bundesregierung ist Ziel der
Legalisierung, Aufklärung und Prävention zu fördern und Hilfsangebote
auszubauen.
Neue Bestimmungen für Cannabis am Steuer
Begleitet wurde die teilweise Cannabis-Legalisierung von neuen
Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer. Für den
berauschenden Wirkstoff THC gibt es demnach seit Ende August vorigen
Jahres einen gesetzlichen Grenzwert ähnlich wie die
0,5-Promille-Grenze für Alkohol.
Wer mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum oder mehr unterwegs
ist, riskiert in der Regel 500 Euro Bußgeld und einen Monat
Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel
1.000 Euro Buße. Außerdem gibt es wie bei Alkohol in der zweijährigen
Führerschein-Probezeit und für Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren
ein Cannabis-Verbot - die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht.
Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße.
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