Streit um Notfallpraxen: Kommunen scheitern im Eilverfahren
Weil in Baden-Württemberg 18 Notfallpraxen schließen sollen, sind
mehrere Städte vor Gericht gezogen. Nun haben sie einen ersten
Rückschlag erlitten.
Stuttgart (dpa/lsw) - Im Streit um die geplante Schließung von
Notfallpraxen in Baden-Württemberg sind drei Kommunen mit einem
Eilverfahren vor Gericht gescheitert. Das Sozialgericht Stuttgart
habe die Klage als unbegründet abgelehnt, teilte ein Gerichtssprecher
mit.
Die Städte Bad Saulgau (Landkreis Sigmaringen), Neuenbürg (Enzkreis)
und Kirchheim unter Teck (Kreis Esslingen) wollten mit dem
Eilverfahren die geplante Schließung der Notfallpraxen in ihren
Städten zum 1. April verhindern und klagten deswegen gegen die
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW).
Die Kommunen hatten argumentiert, sie seien in die Planungen der KVBW
nicht einbezogen worden. Dem Gericht zufolge gibt es aber keine
gesetzlichen Vorgaben, wie die KVBW den Notdienst zu organisieren
hat. Stattdessen stehe ihr ein weiter Gestaltungsspielraum zu, so das
Gericht. Gegen den Beschluss können die Städte dem Gerichtssprecher
zufolge noch Beschwerde beim Landessozialgericht einlegen.
Klage von mehreren Städten ist weiter anhängig
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) will in 18
Praxen Schritt für Schritt bis November den Betrieb einstellen. Die
ersten drei Praxen in Bad Saulgau, Kirchheim unter Teck und Neuenbürg
sollen ab April schließen. Die restlichen Standorte sollen Ende Juni,
Ende Juli, Ende September und Ende Oktober geschlossen werden.
Künftig soll laut KVBW im Land gelten, dass 95 Prozent der Patienten
innerhalb von 30 Fahrminuten eine Notfallpraxis erreichen sollen,
alle anderen innerhalb von maximal 45 Minuten. Zudem sei vorgesehen,
dass es nur noch Standorte in Verbindung mit einem Krankenhaus mit
Notaufnahme gibt.
Gegen die Pläne der KVBW gibt es neben dem Eilverfahren auch eine
weitere Klage der betroffenen Städte vor dem Sozialgericht. Diese sei
weiter anhängig, sagte ein Gerichtssprecher.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst in den Notfallpraxen hilft weiter,
wenn der Hausarzt nicht geöffnet hat - etwa bei einer schweren
Erkältung oder starken Bauchschmerzen.
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