Kind stirbt nach Operation: Bewährungsstrafe für Ärzte

Ein dreijähriger Junge stirbt nach einer Operation in einer Kasseler
HNO-Praxis. Zwei Ärzte sind wegen fahrlässiger Tötung per Strafbefehl

zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Kassel (dpa/lhe) - Nachdem ein dreijähriges Kind nach einer Operation
in einer Kasseler Arztpraxis gestorben ist, sind zwei Ärzte wegen
fahrlässiger Tötung durch Unterlassen per Strafbefehl zu je acht
Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Nach Angaben der
Staatsanwaltschaft Kassel müssen beide Männer zudem eine Geldbuße in

Höhe von jeweils 5.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung
zahlen. 

Die Staatsanwaltschaft hatte einem Sprecher zufolge beim Amtsgericht
Kassel gegen beide Männer jeweils einen Strafbefehl beantragt. Die
Vollstreckung der Bewährungsstrafen wurde demnach bereits 2024
eingeleitet. In dem Fall kommt es somit nicht zu einer öffentlichen
Hauptverhandlung. Zuvor hatte der «Hessische Rundfunk» (hr) darüber
berichtet. 

Tod nach Komplikationen

Dem kleinen Jungen waren im April 2021 unter Vollnarkose in der
Praxis des HNO-Arztes im Rahmen einer ambulanten Operation Polypen
entfernt worden. Im Aufwachraum kam es zu Komplikationen. Im
Strafbefehl wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft festgestellt,
dass der damals 58 Jahre alte Hals-Nasen-Ohrenarzt sowie der damals
66-jährige Anästhesist «pflichtwidrig und behandlungsfehlerhaft
versäumt hatten, den Aufwachraum mit der erforderlichen personellen
und apparativen Ausstattung zu versehen». 

Insbesondere sei während des Aufenthalts des Patienten im Aufwachraum
zu keinem Zeitpunkt eine Erhebung von Vitalparametern wie eine
Überwachung der Sauerstoffsättigung, Herzfrequenz und Herzrhythmus,
des Pulses und Blutdrucks erfolgt. Bei ordnungsgemäßer personeller
und apparativer Ausstattung des Aufwachraumes und entsprechender
Überwachung des Patienten hätte dessen reanimationspflichtiger
Zustand sofort bemerkt und entsprechende Rettungsmaßnahmen
unverzüglich eingeleitet werden können. So hätte das Leben des
Patienten laut Strafbefehl mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit gerettet werden können.

Beschuldigte zeigten laut Staatsanwaltschaft Einsicht und Reue

2023 hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die beiden Mediziner
wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen
erhoben. «Die Rücknahme der Anklage war insbesondere dem Umstand
geschuldet, dass die Angeschuldigten sich nach Anklageerhebung
einsichtig und von Reue getragen zeigten», erklärte nun der Sprecher
der Behörde. «Nach hiesiger Einschätzung stand nicht zu erwarten,
dass die Durchführung einer Hauptverhandlung zu einem höheren
Strafmaß geführt hätte.» 

Das Strafbefehlsverfahren könne als eine Art Verurteilung im
Schriftwege bezeichnet werden, erläuterte er. «Die rechtskräftige
Ahndung einer Straftat im Strafbefehlswege steht einer
rechtskräftigen Verurteilung gleich.» Der Unterschied beider
Entscheidungsformen sei lediglich der Weg zur Entscheidung. Einspruch
gegen die Strafbefehle sei nicht erhoben worden. Die verhängten
Bewährungsstrafen seien somit rechtskräftig.

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