Gericht: Weiter Hüft-OP in Krankenhaus im Kreis Steinfurt
Das Land will die Qualität der Behandlung in den Krankenhäusern
verbessern. Dazu werden bestimmte Eingriffe an erfahrenen Häusern
gebündelt. Mit der Vergabe sind nicht alle einverstanden.
Münster (dpa/lnw) - Die Landesregierung muss bei ihren Plänen zur
Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen eine weitere Niederlage
einstecken. Das Verwaltungsgericht Münster hat in einem Eilverfahren
einem Krankenhaus im Kreis Steinfurt vorläufig das Recht auf Hüft-
und Knie-Operationen auch nach dem 1. April zugesprochen, wie das
Gericht mitteilte.
Nach Überzeugung der Verwaltungsrichter hat die Bezirksregierung
Münster zwar den nötigen Bedarf an Operationen zutreffend
prognostiziert. Bei der Auswahl unter den 30 Krankenhäusern seien
aber Fehler gemacht worden. So seien Fallzahlen falsch gebündelt und
damit nicht korrekte Rückschlüsse auf erworbene Erfahrungen, Qualität
und Leistungsfähigkeit eines Krankenhauses gezogen worden. Auch habe
die Bezirksregierung vereinzelten Standorten mehr als doppelt so
viele Fallzahlen zugewiesen als beantragt. Es sei fragwürdig, ob
damit die Behandlungsqualität nicht gefährdet werde.
Die Entscheidung fiel am Donnerstag, ebenso wie eine zweite ähnlich
gelagerte: Bei einem Streit um Darmoperationen sah das
Verwaltungsgericht keine Fehler der Bezirksregierung. Hier unterlag
ein Krankenhaus in Coesfeld in einem Eilverfahren.
Dort hatten im Bezirk 27 Krankenhäuser die Zuweisung beantragt. Die
Bezirksregierung berücksichtigte nur Krankenhäuser, die zuletzt
mindestens 25 Fälle im Jahr nachweisen konnten. Die Entscheidung sei
voraussichtlich ohne Fehler getroffen worden. Grund sei, die
hochkomplexen und risikobehafteten Eingriffe auf wenige Standorte zu
konzentrieren.
Gegen die Entscheidungen können die Unterlegenen noch Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. Außerdem gibt es nach dem
Eilverfahren noch das sogenannte Hauptsacheverfahren, bei dem sich
die Richter dann gründlicher mit den Argumenten beider Seiten
beschäftigen.
Insgesamt gibt es laut NRW-Gesundheitsministerium 28 Eilanträge und
95 Klagen gegen die Krankenhausplanung des Landes. Die
Landesregierung will mit der Reform erreichen, dass sich
Krankenhäuser stärker spezialisieren. Dadurch soll die Versorgung der
Patienten besser werden.
Zuvor Kliniken im Revier erfolgreich
Zuletzt hatte sich die Uniklinik Essen erfolgreich gegen die Planung
des Landes am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen durchgesetzt. Dabei
ging es um Herztransplantationen. Eine Klinik in Gelsenkirchen und
zwei Krankenhäuser im Kreis Recklinghausen dürfen vorerst weiterhin
Eingriffe an der Bauchspeicheldrüse vornehmen.
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