Polizeigewerkschaft zu Cannabisgesetz: «Unbefriedigend!»

Ein Jahr nach der Cannabis-Teillegalisierung zieht die
Polizeigewerkschaft ihr Resümee. Konnte das Cannabisgesetz zu
Arbeitsentlastungen führen?

Berlin (dpa) - Gut ein Jahr nach der Teillegalisierung von Cannabis
in Deutschland fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine
Nachbesserung des Gesetzes. «Unbefriedigend!» resümierte der
stellvertretende Bundesvorsitzende der GdP, Alexander Poitz. 

Die Cannabis-Teillegalisierung habe zu keiner Arbeitsentlastung bei
der Polizei geführt. Unschärfen und fehlende Kontroll- sowie
Nachweismöglichkeiten verunsicherten nicht nur die Beamten, sondern
auch die Bürgerinnen und Bürger, erklärte er. «Die neue Regierung
sollte sich zügig die Regelungen anschauen und verbessern.»

GdP mit klaren Forderungen

In ihrem Positionspapier forderte die GdP etwa die Stärkung der
Kriminalpolizeien von Bund und Ländern - in den Bereichen Ermittlung,
internationaler Zusammenarbeit, Digitalisierung und Prävention.
Außerdem sei neben Aus- und Fortbildungen auch die Beschaffung von
Kontroll- und Nachweisinstrumente notwendig. «So wie sich das
Paragrafenwerk jetzt und heute in der Umsetzung für uns
Polizeibeschäftigte darstellt, kann es und darf es nicht bleiben»,
sagte Poitz.

Dem Gesetz zufolge dürfen seit dem 1. April 2024 Erwachsene
bundesweit bis zu 50 Gramm Cannabis zu Hause aufbewahren und bis zu
drei Pflanzen selbst anbauen. Auch das Mitführen von bis zu 25 Gramm
außerhalb der Wohnung ist straffrei. Außerdem soll das Gesetz strenge
Kontrollen ermöglichen. Laut Bundesregierung ist das Ziel der
Legalisierung, Aufklärung und Prävention zu fördern und Hilfsangebote

auszubauen.

Neue Bestimmungen für Cannabis am Steuer

Begleitet wurde die teilweise Cannabis-Legalisierung von neuen
Bestimmungen und Bußgeldern für Cannabis am Steuer. Für den
berauschenden Wirkstoff THC gibt es demnach seit Ende August vorigen
Jahres einen gesetzlichen Grenzwert ähnlich wie die
0,5-Promille-Grenze für Alkohol.

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