Krankenhausreform NRW: Acht Eilverfahren am OVG
Es geht um die Qualität der Behandlung in den Krankenhäusern. Das
Land will bestimmte Eingriffe in erfahrenen Häusern bündeln. Nicht
jedem passt aber der Weg dahin.
Münster (dpa/lnw) - Im juristischen Streit um die Krankenhausreform
in Nordrhein-Westfalen sind am Oberverwaltungsgericht (OVG) in
Münster bislang acht Eilverfahren eingegangen. Dabei geht es um
Entscheidungen aus der Vorinstanz an den Verwaltungsgerichten
Düsseldorf und Gelsenkirchen, bei denen entweder das Land oder die
Kliniken zuvor erfolgreich waren. Die Krankenhäuser wehren sich
dagegen, dass sie ab dem 1. April bestimmte Leistungen nicht mehr
anbieten dürfen.
Kläger sind Krankenhäuser aus Mönchengladbach, Neuss, Moers, Herne,
Recklinghausen, Datteln oder Gelsenkirchen. Das teilte das Gericht
auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Wann das OVG in den
Fällen entscheidet, ist nach Auskunft einer Sprecherin derzeit offen,
weil zwar die Beschwerden in Münster eingegangen sind, aber die
Begründungen noch fehlen.
28 Eilanträge an verschiedenen Gerichten
Gegen die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in der ersten
Instanz können die Unterlegenen, also das Land oder die Klinik je
nach Ausgang, Beschwerde beim OVG einlegen. Unter den jetzt acht
eingelegten Beschwerden kommen drei vom Land NRW. Außerdem gibt es
nach dem Eilverfahren noch das sogenannte Hauptsacheverfahren, bei
dem sich die Richter dann gründlicher mit den Argumenten beider
Seiten beschäftigen.
Insgesamt gibt es vor den Verwaltungsgerichten laut
NRW-Gesundheitsministerium 28 Eilanträge und 95 Klagen gegen die
Krankenhausplanung des Landes. Die Bescheide der für die
Krankenhäuser zuständigen Bezirksregierungen treten am 1. April in
Kraft. Zum Teil gibt es Übergangslösungen bis Ende des Jahres 2025.
Die Landesregierung will mit der Reform erreichen, dass sich
Krankenhäuser stärker spezialisieren. Dadurch soll die Versorgung der
Patienten besser werden.
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