Plädoyers in Prozess um Tod von Krankenschwester

In einer Klinik in Kelheim stirbt 2021 eine Krankenschwester während
der Schicht. Deswegen steht ein Arzt vor Gericht. Jetzt sind die
Plädoyers gehalten worden.

Regensburg (dpa/lby) - Im Prozess um den Tod einer Krankenschwester
Ende 2021 während ihrer Schicht in einem Krankenhaus in Kelheim hält
die Staatsanwaltschaft einen Arzt für schuldig. Vor dem Landgericht
Regensburg legte der Staatsanwalt dem 51-Jährigen Aussetzen mit
Todesfolge zur Last und forderte eine Haftstrafe von drei Jahren und
neun Monaten. 

Der Verteidiger plädierte auf Freispruch und sagte: «Ich bin der
festen Überzeugung, dass wir keine Grundlage für eine Verurteilung
haben.» Einig waren sich Staatsanwalt und Verteidiger darin, dass es
niemanden gibt, der die dem Arzt zur Last gelegte Tat beobachtet hat.
Zudem gingen beide Seiten nicht davon aus, dass die junge Frau Suizid
beging.

Laut Anklage verabreichte der Arzt der Krankenschwester die
Medikamente Propofol und Ketamin, da es ihr nachts aufgrund einer
Migräneattacke schlecht ging und sie sich hingelegt hatte. Der Arzt
soll die Frau danach nicht überwachen lassen haben. Die
Kombinationswirkung mehrerer Medikamente führte laut Gutachter zum
Tod der 23-Jährigen. Sie hatte zuvor bereits andere Mittel
eingenommen.

Schwestern legten sich gegenseitig Zugänge

Den Zugang am Ellbogen legte der Schwester laut Anklage eine
Kollegin. Dies sei dort gang und gäbe gewesen. Am nächsten Morgen
entdeckte eine weitere Kollegin die Tote.

In dem Verfahren waren etliche Zeugen gehört worden, die ihren
Aussagen zufolge etwa mitbekommen haben, dass es der 23-Jährigen
schlecht ging und sie sich hinlegte. Auch wie sie eine Kollegin bat,
ihr einen Zugang zu legen und wie am nächsten Morgen versucht wurde,
die Schwester zu reanimieren.

Darüber hinaus berichteten Zeugen von Telefonaten oder Gesprächen mit
dem angeklagten Arzt nach dem Tod der Krankenschwester. Einem
gegenüber soll er möglicherweise gesagt haben, der Frau Propofol
verabreicht zu haben.

Der Verteidiger betonte, die Zeugen hätten vor Gericht ihre Aussagen
teils gegenüber früheren Angaben bei der Polizei relativiert - dies
hatte auch der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag gesagt. Der
Ankläger hielt diesen Satz, dass der Arzt Propofol verabreicht habe,
aber für wahr.

Weitere Anhaltspunkte, etwa dass der Arzt die Leiche in einen anderen
Raum schob, reichten aus Sicht des Verteidigers nicht aus. Überdies
habe die 23-Jährige über einen längeren Zeitraum
Medikamentenmissbrauch begangen. 

Staatsanwalt: Kein Vorsatz

Der Staatsanwalt sagte, der Angeklagte habe die Krankenschwester
nicht töten wollen, er habe ihr wegen der Migräne vielmehr etwas
Gutes tun wollen. Es handele sich nicht um ein vorsätzliches
Tötungsdelikt. Auch der Vertreter der Nebenklage hatte auf eine
Verurteilung wegen Aussetzens mit Todesfolge plädiert.

Der Angeklagte sagte in seinem letzten Wort, er bedaure den
tragischen Tod der Krankenschwester. Er glaube und hoffe, dass das
Gericht und auch der Vater der Toten erkannt hätten, «dass ich in
keinster Weise etwas damit zu tun habe.» Das Urteil soll am 11. April
gesprochen werden.

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