Nach Cannabisgesetz 500 Strafen im Saarland erlassen
Mit dem Cannabisgesetz hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Tausende Urteile überprüft. Die Arbeit ist inzwischen abgeschlossen.
Saarbrücken (dpa/lrs) - Ein Jahr nach der Teil-Legalisierung von
Cannabis sind im Saarland in 500 Fällen zuvor verhängte Strafen
erlassen worden. Es handele sich dabei um reine Erlassfälle, in denen
das einzig abgeurteilte Delikt meist der reine Besitz von Cannabis
war, der nach dem neuen Gesetz in bestimmten Mengen zum Eigenkonsum
erlaubt ist, wie die Staatsanwaltschaft Saarbrücken mitteilte.
Hinzu kämen rund 355 Verfahren, bei denen ein Gericht nun nach der
Gesetzesänderung eine neue Strafe festsetzen müsse. Dies seien Fälle,
in denen jemand wegen verschiedener Delikte verurteilt worden sei.
Hier liefen noch einzelne gerichtliche Verfahren, teilte die
Staatsanwaltschaft mit.
Zwei Haftentlassungen
Laut Cannabisgesetz ist seit dem 1. April 2024 grundsätzlich der
Besitz und Eigenanbau begrenzter Mengen an Cannabis für Volljährige
erlaubt.
Zwei Erwachsene seien nach einem Teil-Erlass oder einer Verkürzung
der Strafe aus dem Strafvollzug entlassen worden. Bei einer weiteren
einstelligen Zahl von Verurteilten sei durch die neue Regelung eine
von mehreren Strafen erlassen worden, die Betroffenen blieben aber
zur Vollstreckung der anderen Strafe im Vollzug.
Tausende Verfahren geprüft
Grundsätzlich mussten alle rund 21.000 laufenden
Vollstreckungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken nach
dem Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes überprüft werden. Dabei seien
die insgesamt 855 Verfahren identifiziert worden, die der Regelung
unterfielen und daher nachzuarbeiten waren, wie der Sprecher sagte.
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