Klage zu Cannabisgesetz beschäftigt Staatsgerichtshof

Vor einem Jahr tritt das Cannabisgesetz in Kraft. Die neuen Regeln
verursachen bei der Jugendhilfe mehr Kosten, beklagt der Städtetag.
Der Verband zieht vor Hessens höchstes Gericht.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Im Streit zwischen dem Land Hessen und den
Kommunen um zusätzliche Jugendhilfekosten im Zuge des
Cannabisgesetzes hat der Städtetag eine Grundrechtsklage beim
Hessischen Staatsgerichtshof eingereicht. Ein Gerichtssprecher in
Wiesbaden bestätigte den Eingang des Schriftstückes. 

Dem Städtetag geht es darum, Mehrarbeit der Jugendhilfe vom Land
bezahlt zu bekommen. Formal wurde die Klage im Namen von Bad Homburg
und Wiesbaden eingereicht. 

Städtetag-Referatsleiter Michael Hofmeister sagte, die gesetzlichen
Vorgaben des vor einem Jahr eingeführten Cannabisgesetzes führten zu
erheblichen zusätzlichen Kosten für die Jugendhilfeträger. Werde ein

Minderjähriger mit Cannabis angetroffen, dann seien die
Jugendhilfe-Mitarbeiter verpflichtet, ein großes Verfahren der
mutmaßlichen Kindeswohlgefährdung anzustoßen. 

Dies sei unter anderem mit zusätzlichen Personalkosten und
Dokumentationspflichten verbunden. Früher habe es im Ermessen der
Jugendhilfe gelegen, ein solch großes Verfahren einzuleiten oder
nicht.

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