Leichenteile in Tiefkühltruhe: Lebenslang wegen Mordes
Bei einem Mann werden Leichenteile in einer Tiefkühltruhe entdeckt.
Nun verurteilt ihn das Landgericht Bielefeld wegen Mordes.
Bielefeld (dpa) - Ein halbes Jahr nach dem Fund menschlicher
Leichenteile in einer Kühltruhe ist ein Angeklagter wegen Mordes und
Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe
verurteilt worden. Das sagte ein Sprecher des Gerichts nach dem
Urteil, das nicht rechtskräftig ist. Eine Revision beim
Bundesgerichtshof ist möglich.
Das Gericht habe das Mordmerkmal der Verdeckung festgestellt,
schilderte der Sprecher. Demnach habe der Angeklagte sein Opfer
niedergeschlagen und dann - um die Körperverletzung zu verdecken -
den 62-Jährigen mit dem Akku eines Fahrrades umgebracht. Der
62-Jährige galt zum damaligen Zeitpunkt schon seit einem Jahr als
vermisst.
Grausiger Fund in Gefriertruhe
Ermittler hatten im Oktober 2024 in der Wohnung des polnischen
Staatsangehörigen im ostwestfälischen Verl 14 tiefgefrorenen
Leichenteile entdeckt. Todesursache war laut Obduktion ein
Schädelhirntrauma durch stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Kopf.
Dem Fund war ein Streit unter mehreren Männern aus der Trinkerszene
an einem Bahnhofsgebäude vorausgegangen. Ein Zeuge hatte gehört, dass
es bei dem Wortwechsel um ein Tötungsdelikt ging. Einer
Polizeistreife gegenüber hatte der damals 40-Jährige dann emotionslos
eingestanden, dass die Beamten in seiner Wohnung eine Leiche finden
würden.
Prozessbeginn zunächst wegen Totschlags
Der Prozess hatte zunächst wegen Totschlags vor rund einem Monat
begonnen. Einem als Zeugen vernommenen Psychiater zufolge hatte der
Angeklagte von fehlenden Hilfen, Suizidversuch, Alpträumen und
finanziellen Problemen berichtet.
Er habe auch geschildert, wie die Leiche drei Tage lang in seiner
Wohnung gelegen habe, bis er sie gewaschen, zerteilt und eingefroren
habe. Am Tattag habe er viel getrunken und das spätere Opfer auf dem
Heimweg von einem Kumpel mit zu sich nach Hause eingeladen.
Der Gerichtssprecher sagte auf dpa-Anfrage, es sei in dem Verfahren
auch eine verminderte Schuldfähigkeit wegen Alkoholkonsums diskutiert
worden. Das Landgericht habe aber nicht feststellen können, dass die
Steuerungsfähigkeit des Angeklagten durch den Alkoholkonsum
beeinträchtigt gewesen sei.
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