Viele offene Fragen in Mordprozess gegen Arzt
In einer Klinik soll ein 79 Jahre alter Patient an einer Überdosis
Morphin gestorben sein. Angeklagt ist ein Mediziner. Er soll den Mann
getötet haben.
Regensburg (dpa/lby) - Ein wegen Mordes angeklagter Arzt muss in
Untersuchungshaft bleiben - sein Verteidiger hatte am Montag einen
Antrag auf Haftentlassung gestellt. Hierüber hat die Kammer bisher
nicht entschieden. Während der Verteidiger nach der Vorstellung
mehrerer Gutachten keinen dringenden Tatverdacht mehr für ein
vorsätzliches Tötungsdelikt gegen seinen Mandanten gesehen hatte,
schloss der Vorsitzende Richter am Montag eine Verurteilung weiterhin
nicht aus.
Die Kammer erteilte allerdings einen rechtlichen Hinweis, dass statt
einer Verurteilung wegen Mordes auch eine Verurteilung wegen
versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in
Betracht kommen könne - etwa dann, wenn sich nicht zweifelsfrei
nachweisen ließe, dass die Morphin-Gabe todesursächlich war.
Freispruch weiterhin möglich
Eine Verurteilung wegen versuchten Mordes könnte zwar bei der
Strafzumessung zu einer Strafmilderung führen, wäre aber dennoch
erheblich - insofern erfolgte zum jetzigen Zeitpunkt keine
Haftentlassung. Letztlich ist aber weiterhin auch ein Freispruch
möglich, wie eine Gerichtssprecherin erläuterte.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner vor, einem 79 Jahre alten
Patienten im Juli 2022 eine Überdosis Morphin verabreicht zu haben,
um dessen Leben «nach eigenem Gutdünken selbstherrlich gezielt zu
verkürzen». Der Arzt weist den Vorwurf zurück.
Seine Verteidigung kritisierte die Ermittlungen als unzureichend. So
seien etwa die Handschriften, mit denen die niedrigere und die höhere
Medikamentendosis auf den Patientenpapieren vermerkt sind,
offensichtlich unterschiedlich. Die Schrift zu der niedrigeren Dosis
sei seine, sagte der Arzt. Ein Schriftgutachten bestätigte dies, und
der Verteidiger erstattete Anzeige gegen eine Pflegekraft. Das
Verfahren soll am Montag fortgesetzt werden.
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.