Mehrheit für bundesweites Lachgas-Verbot für Minderjährige
Lachgas ist zu einer Partydroge geworden. Experten warnen vor
Gesundheitsgefahren. Bundesweite Regeln gibt es aber (noch) nicht.
Berlin (dpa) - Eine große Mehrheit der Erwachsenen ist einer Umfrage
zufolge für ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige und
stützt damit entsprechende Pläne der Politik. 76 Prozent sprachen
sich in einer repräsentativen Forsa-Umfrage für die Kaufmännische
Krankenkasse (KKH) dafür aus, den Besitz und Kauf von Lachgas für
Kinder und Jugendliche bundesweit zu verbieten.
Verkaufsverbot vereinzelt bereits in Kraft
In einzelnen Bundesländern, Kommunen und Landkreisen gibt es bereits
ein solches Verkaufsverbot, anderswo ist es geplant. Eine bundesweite
Regelung gibt es bisher aber nicht. Im November hatte das
Bundeskabinett zwar entsprechende Pläne von Gesundheitsminister Karl
Lauterbach (SPD) auf den Weg gebracht. Im Bundestag wurden diese
wegen der Neuwahl dann aber nicht mehr umgesetzt. Das Thema wurde
aber auch in den laufenden Koalitionsverhandlungen von
Gesundheitsexperten von Union und SPD besprochen, sodass es einen
Neuanlauf geben könnte.
Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einigen Jahren als
Partydroge auf dem Vormarsch. Konsumenten atmen den euphorisierenden
Stoff, der in der Medizin als leichtes Betäubungsmittel gegen Ängste
und Schmerzen eingesetzt wird, über Luftballons ein.
KKH-Präventionsexperte Justin Onyechi warnt: «Die Partydroge ist ein
gefährlicher Spaß, der zulasten der Gesundheit geht. Wir müssen
Minderjährige unbedingt davor schützen.»
Bundestagsexperten warnen vor schweren Gesundheitsschäden
Lachgas sei als weitverbreitetes Treibgas in Spraydosen und
Kartuschen problemlos, preisgünstig und legal für jedermann
erhältlich, heißt es in einer aktuellen Information der
Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Ein regelmäßiger Konsum
könne «schwerwiegende und auch chronische neurologische Störungen
nach sich ziehen» und ein dauerhafter Konsum «zu einer Beschädigung
von sensorischen Nerven und damit einhergehenden chronischen
Beschwerden wie Lähmungserscheinungen, Taubheitsgefühlen und
Problemen des Bewegungsapparates bis hin zum Verlust der Gehfähigkeit
führen».
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