Tattoo-Regeln für Gefängnispersonal sollen gelockert werden
Sichtbare Tätowierungen sind für das Gefängnis-Personal in Hessen
bislang verboten. Auch der Fachkräftemangel zwingt die
Landesregierung jetzt zum Umdenken.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Das Gefängnispersonal in Hessen soll
Tätowierungen an Körperstellen wie den Armen oder Beinen bald offen
zeigen dürfen. Allerdings sind auch künftig Ausnahmen vorgesehen, wie
aus einer Antwort von Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU)
auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Landtag
hervorgeht.
Man teile die Auffassung, dass das generelle Verbot sichtbarer
Tätowierungen «eine Form der nicht mehr zeitgemäßen Einschränkung
von
Justizvollzugsbediensteten darstelle», erklärte Heinz darin. «Nicht
zuletzt aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels» erscheine eine
Liberalisierung angezeigt und solle «zeitnah» umgesetzt werden.
Künftige Regeln für Tattoos: neutral und verfassungskonform
Derzeit gelte für Justizbeamtinnen und -beamte im allgemeinen
Vollzugsdienst, Krankenpflegedienst und Werkdienst bei den
Justizvollzugsanstalten eine Regelung, wonach unter anderem
Tätowierungen und sogenannte Brandings - also gezielt und mit heißen
Eisen angebrachte Narben als Körperschmuck - in der Regel nicht
sichtbar sein dürfen. Nach einer geplanten Überarbeitung sollen
künftig Tätowierungen, Brandings und vergleichbare Modifikationen
erlaubt sein, sofern die Darstellungen politisch neutral,
verfassungskonform und weder sexistisch noch gewalt- oder
kriegsverherrlichend sind. Die Größe spielt dabei keine Rolle.
Rahmen für Liberalisierung bereits abgestimmt
Mit dem Hauptpersonalrat Justizvollzug sei bereits ein entsprechender
Rahmen für die Zulässigkeit von Tätowierungen im Vollzugsbereich
abgestimmt worden, hieß es. Da es sich dabei um einen besonders
sensiblen Arbeitsbereich handele, solle auch künftig gelten, dass die
Tätowierungen der Bediensteten nicht die Sicherheit und Ordnung in
den Justizvollzugsanstalten beeinträchtigen dürfen.
Vor allem sichtbare Tätowierungen im Hals- und Kopfbereich würden
nach derzeitiger Einschätzung auch weiterhin «als problematisch
angesehen». Bei Tätowierungen auf dem Handrücken soll es
voraussichtlich eine «gesonderten Einzelfallbetrachtung» geben. Für
die Prüfung, ob eine Tätowierung zulässig ist, soll die jeweilige
Behördenleitung zuständig sein.
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.