Gericht: Pflegekasse muss Klimaanlage bezuschussen
Eine pflegebedürftige Frau möchte sich eine Klimaanlage einbauen
lassen und klagt vor Gericht auf Bezuschussung. Das Gericht sieht die
Anlage als Standard in heutigen Zeiten.
Mainz (dpa/lrs) - Der Einbau einer Klimaanlage bei Pflegebedürftigen
muss von Pflegekassen bezuschusst werden. Das entschied das
Sozialgericht Mainz in einem Fall, bei dem die pflegebedürftige
Klägerin eine Klimaanlage in ihrer Mainzer Wohnung einbauen lassen
wollte. Die beklagte Pflegekasse lehnte den Antrag auf Bezuschussung
ab, da die Maßnahme unwirtschaftlich sei. Daraufhin klagte die Frau
vor dem Sozialgericht Mainz mit der Begründung,
aufgrund ihrer Erkrankungen sei der Einbau einer Klimaanlage
unverzichtbar.
Nun gab das Gericht der Klage statt. Der Einbau der Klimaanlage
erleichtere die häusliche Pflege erheblich, da die Pflege in einem
klimatisierten Raum als angenehmer empfunden und auch für die
Pflegepersonen der Klägerin weniger anstrengend sei, hieß es im
Urteil.
Klimaanlage Standard in Zeiten des Klimawandels
Auch verhindere der Einbau einer Klimaanlage gesundheitliche Risiken
für die Klägerin und ermögliche ihr eine selbstständigere
Lebensführung, weil sie nach einem erholsamen Nachtschlaf weniger auf
die Unterstützung ihrer Pflegeperson angewiesen sei.
Bei dem Einbau handele es sich auch nicht um die «Herstellung eines
gehobenen Wohnkomforts» - in Zeiten des Klimawandels bilde eine
Klimaanlage im Schlafzimmer den allgemeinen Wohnstandard ab. «Für
einen
solchen hat die Pflegeversicherung einzustehen», stellte das Gericht
fest.
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