Koalition will Kostenübernahme bei Abtreibung ausweiten
Bislang übernehmen Krankenkassen nur in bestimmten Fällen die Kosten
für Schwangerschaftsabbrüche. Hier soll es nach dem Willen der
künftigen Bundesregierung eine Neuregelung geben.
Berlin (dpa) - Nach dem Willen der künftigen schwarz-roten Koalition
sollen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für
Schwangerschaftsabbrüche künftig häufiger als bisher übernehmen.
«Für
Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch
sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen. Wir erweitern dabei
die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über
die heutigen Regelungen hinaus», heißt es im Entwurf des
Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD, der noch von den Parteien
abgesegnet werden muss.
Umfang von geplanter Kostenübernahme noch ungewiss
Ob das künftig eine vollständige Kostenübernahme für alle betroffen
en
Frauen bedeutet, blieb zunächst unklar. Bislang gibt es für Frauen,
die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, keinen
generellen Anspruch darauf, dass die Kosten von der gesetzlichen
Krankenkasse übernommen werden. Die Kosten werden nur in bestimmten
Fällen, etwa, wenn der Abbruch aus medizinischen Gründen erfolgt oder
bei Frauen mit wenigen finanziellen Ressourcen übernommen.
Mit einer Neuregelung will die künftige Koalition Hürden für
betroffene Frauen abbauen. Auch die medizinische Weiterbildung zu
Schwangerschaftsabbrüchen wollen die künftigen Koalitionäre laut
ihrer Vereinbarung stärken.
Zugleich verankern Union und SPD in ihrem Vertrag den Willen,
ungewollt schwangere Frauen zu «unterstützen», um «das ungeborene
Leben bestmöglich zu schützen», wie es weiter heißt.
Koalition will längere Kostenübernahme bei Verhütungsmitteln prüfen
Um die Nutzung von Verhütungsmitteln zu fördern, wollen Union und SPD
außerdem «die Möglichkeit einer kostenlosen Abgabe von ärztlich
verordneten Verhütungsmitteln für Frauen um weitere zwei Jahre bis
zum 24. Lebensjahr» prüfen. Bislang übernehmen gesetzliche
Krankenkassen die Kosten für verschreibungspflichtige
Verhütungsmittel in der Regel nur bis zum 22. Lebensjahr.
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