Vor Start der E-Patientenakte: Appell an Versicherte

Die elektronische Patientenakte kommt. Nach anfänglichen Hürden sieht
die Beauftragte für den Datenschutz keine größeren Probleme. Einfach

zurücklehnen sollten sich die Bürger trotzdem nicht.

Berlin (dpa) - Bei der Einführung der elektronischen Patientenakte
(ePA) sieht die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa
Specht-Riemenschneider keine größeren Hürden. Sie sei dem Chaos
Computer Club «sehr, sehr dankbar» für das Aufdecken einer
Sicherheitslücke, die Unbefugten Zugriff auf alle E-Akten erlaubte,
sagte sie bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts 2024 für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Computerspezialisten und verschiedene Organisationen aus dem
Gesundheitswesen hatten vor dem Start in den Modellregionen vor
Sicherheitslücken gewarnt. Seitdem sei eine Menge geschehen, um die
Sicherheit zu gewährleisten, sagte Specht-Riemenschneider. Sie wies
aber auch darauf hin, dass nicht sie als Bundesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit über die Sicherheit der ePA
entscheide, sondern das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik. 

«Entscheiden Sie informiert und entscheiden Sie selbst.»

Datennutzbarkeit und Datenschutz schlössen sich nicht aus, sagte
Specht-Riemenschneider. Sie appellierte an Versicherte, selbst
darüber zu entscheiden, ob sie die ePA nutzen wollten oder nicht.
«Entscheiden Sie informiert und entscheiden Sie selbst.» Das
deutschlandweite Ausrollen der elektronischen Patientenakte steht
laut dem geschäftsführenden Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)
unmittelbar bevor. Zuvor wird in drei Modellregionen getestet. 

Die ePA soll Versicherte ein Leben lang begleiten. In dem digitalen
Speicher sollen etwa Arztbriefe, Befunde, Laborwerte und verordnete
Medikamente gesammelt werden. Zugriff bekommen Praxen, Kliniken und
Apotheken, wenn die Versicherten ihre Krankenkassenkarte in deren
Lesegerät stecken. Dieser ist regulär auf 90 Tage beschränkt. 

Zugriffsrechte über Krankenkassen-App festlegen

Über die Smartphone-App ihrer Krankenkasse können die Versicherten
Zugriffsrechte widerrufen oder selbst festlegen, welche Mediziner wie
lange Einsicht bekommen sollen. Auf diese Weise können sie auch
selbst Dokumente in die E-Akte hochladen, zum Beispiel selbst
geführte Blutdruck-Tagebücher oder wichtige Diagnosen aus der
Vergangenheit. 

Als wählbares Angebot, um das man sich aktiv kümmern musste, waren
E-Akten bereits 2021 eingeführt worden, sie wurden aber kaum
verwendet. Daher kehrte die Ampel-Koalition das Prinzip mit einem
Gesetz um: Jetzt bekommt jeder eine E-Akte, es sei denn, er
widerspricht aktiv. Sie habe die Krankenkassen auf ihre
Informationspflichten hingewiesen, sagte die Datenschutzbeauftragte. 

Vorgänger kritisierte Widerspruchslösung

Specht-Riemenschneiders Vorgänger Ulrich Kelber hatte die
Widerspruchslösung aus datenschutzrechtlichen Gründen kritisiert und
gefordert, dass die Patientenakte nur mit unkritischen Daten
automatisch befüllt werden dürfe. Für alles andere sollte aus seiner

Sicht die Einwilligung der Versicherten nötig sein, etwa für
Informationen zu möglichen HIV-Infektionen, Schwangerschaftsabbrüchen
oder psychischen Erkrankungen.

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