Freispruch in Prozess um Tod von Krankenschwester

Eine 23-Jährige stirbt 2021 während einer Schicht in einer Klinik in
Kelheim. Wegen des Todes muss ein Arzt vor Gericht. Richter sehen bei
ihm keine Schuld.

Regensburg (dpa/lby) - Ein Arzt ist im Prozess um den Tod einer
Krankenschwester vom Landgericht Regensburg freigesprochen worden.
Die Richter sahen den Vorwurf des Aussetzens mit Todesfolge nicht als
erwiesen an und folgten damit dem Plädoyer der Verteidigung. Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Laut Anklage soll der Mediziner der Frau Ende 2021 während ihrer
Schicht in einem Krankenhaus in Kelheim die Medikamente Propofol und
Ketamin verabreicht haben. Anlass dafür soll gewesen sein, dass es
der 23-Jährigen nachts aufgrund einer Migräneattacke schlecht ging
und sie sich hingelegt hatte. Der Arzt soll die Frau danach nicht
überwachen lassen haben. Die Kombinationswirkung mehrerer Medikamente
führte laut Gutachter zum Tod der Frau. Sie hatte zuvor bereits
andere Mittel eingenommen.

In der Klinik kursierten Gerüchte zum Tod der Frau

Nach Überzeugung der Richter beruhten die Anschuldigungen gegen den
51 Jahre alten Mediziner auf Hörensagen und ließen sich in der
Hauptverhandlung nicht beweisen. In der Klinik kursierten nach dem
Tod der Frau Gerüchte, dass der Arzt ihr in der Nacht des Todes
Medikamente verabreicht haben könnte. 

Die 23-Jährige hatte bis zu ihrem Tod nachweislich über viele Monate
Propofol genommen und wäre nach Überzeugung der Richter auch imstande
gewesen, sich das Medikament selbst zu verabreichen. In der Nacht als
sie starb, hatte zudem eine Kollegin der Frau bereits einen Zugang
gelegt. 

Arzt steht in weiterem Verfahren vor Gericht

Der Arzt hatte die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen. In seinem
letzten Wort sagte der Angeklagte, er habe von Anfang an an einer
Lösung mitgearbeitet. Ihm fehle jegliches Verständnis für die
Vorwürfe gegen ihn. 

In weiterem Verfahren am Landgericht Regensburg wird dem Arzt
vorgeworfen, einem 79 Jahre alten Patienten im Juli 2022 eine
Überdosis Morphin verabreicht zu haben, um dessen Leben «nach eigenem
Gutdünken selbstherrlich gezielt zu verkürzen». Der Arzt weist auch
diesen Vorwurf zurück. Der Ausgang des Verfahrens ist noch offen.

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